Urteil

Datenschutz: Facebook in Frankreich verurteilt

Die Pariser Datenschutzaufsicht CNIL warf dem US-Unternehmen in einer Mitteilung am Dienstag unter anderem vor, dass Nutzer der „massiven Kombination“ ihrer Daten durch Facebook nicht widersprechen könnten. Facebook verknüpfe die Daten, um den Nutzern gezielte Werbung anzeigen zu können.

Die Behörde hatte Facebook Anfang 2016 öffentlich aufgefordert, sich an die geltenden französischen Vorschriften zu halten. Das Unternehmen habe aber keine zufriedenstellenden Antworten gegeben. Facebook Frankreich reagierte am Dienstag zunächst nicht auf eine Anfrage zu der Entscheidung.

Datensammeln

Die Datenschützer bemängelten auch, dass Facebook nicht präzise genug darüber informiere, dass es auf anderen Webseiten Daten zum Surfverhalten von Internetnutzern sammle, die kein Konto bei dem Online-Netzwerk haben. Zudem hole Facebook nicht das ausdrückliche Einverständnis seiner Nutzer ein, wenn diese in ihrem Profil sensible Daten etwa zu politischen und religiösen Einstellungen oder zur sexuellen Orientierung angeben.

150.000 Euro ist die höchstmögliche Strafe, die die Behörde verhängen kann. Facebook kann gegen die Entscheidung innerhalb von vier Monaten Einspruch beim Staatsrat einlegen, dem obersten Verwaltungsgericht Frankreichs.

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