Datenschutz wandert aus kleinen Staaten ab
Datenschutz wandert aus kleinen Staaten ab
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Urteil

Datenschutzkommission: Bescheide sind ungültig

Die Verfelchtung zwischen Bundeskanzleramt und Datenschutzkommission (DSK) in Österreich wurde vom Europäischen Gerichtshof bereits im Oktober 2012 verurteilt. Als Konsequenz aus diesem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof die Datenschutzkommission jetzt überhaupt für nicht zuständig in Fragen des Datenschutzes erklärt und einen angefochtenen Bescheid aufgehoben, wie die ARGE Daten mitteilt.

Nach einer Reform der Datenschutzgesetzes in diesem Jahr und der damit einhergehenden Umstrukturierung der Datenschutzkommission sollte die DSK in ihrer jetztigen Form legitim sein. Trotzdem sind nach dem Urteil sämtlichen Entscheidungen der Datenschutzkommission seit ihre Bestehen bis April 2013 eigentlich rechtswidrig.

Rechtsgültig bleibt rechtsgültig
Für alle jene DSK-Entscheidungen, die bei österreichischen Gerichten zur Prüfung liegen, heißt das, dass sie aufzuheben sind und durch die neu organisierte Datenschutzkommission nochmals ausgestellt werden müssen. Das ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Bescheide, die nicht beeinsprucht wurden, sind zwar eigentlich rechtswidrig, bleiben aber trotzdem gültig, da die Möglichkeiten zur Abänderung oder gar Aufhebung von einmal rechtskräftigen Entscheidungen in Österreich begrenzt sind und nur von Amtsseite in Anspruch genommen werden können.

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