Deutsche Telekom überwacht 50.000 Anschlüsse pro Jahr
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Die Deutsche Telekom hat erstmals einen Transparenzbericht über Auskünfte an Sicherheitsbehörden vorgelegt. Danach wurden im vergangenen Jahr 49 796 Anschlüsse überwacht. Der überwiegende Teil der Abhörmaßnahmen wurde dem Bericht zufolge nach dem Paragrafen 100a der Strafprozessordnung von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet. Ein kleinerer Teil der Überwachungen gehe auf das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie auf Landespolizeigesetze zurück.
Kurz zuvor hatte am Montag bereits der kleine Berliner E-Mail-Dienstleister Posteo seinen Transparenzbericht veröffentlicht. Dort gab es im vergangenen Jahr nur sieben Anfragen nach Nutzerdaten, die aber von dem Provider nicht beantwortet wurden, weil der Dienst keine Bestandsdaten wie die Anschrift der Nutzer speichert.
Die Telekom macht in ihrem Transparenzbericht nicht öffentlich, wie viele Anfragen von staatlichen Stellen von ihr abschlägig beschieden wurden. In 28 162 Fällen kooperierte die Telekom bei der Herausgabe von Teilnehmerbestandsdaten. Hier ging es meist um Auskünfte nach Paragraf 161a StPO (Ladung und Aussagen von Zeugen und Gutachtern) und nach Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes, in dem es um die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie die Arbeit der Geheimdienste geht.
IP-Auskünfte
Für die zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsansprüchen reichte die Telekom massenhaft Daten an die Gerichte - und damit auch an Abmahnanwälte - weiter. In 946 641 Fällen seien im vergangenen Jahr die Inhaber von IP-Adressen ermittelt worden, damit gegen sie nach Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes ermittelt werden konnte, etwa wegen des illegalen Herunterladens von Videos.
In dem Transparenzbericht versicherte die Telekom, streng darauf zu achten, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz einzuhalten. „Insbesondere ist gewährleistet, dass die Telekom nur dann tätig wird, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.“ Unterstützungsleistungen für Überwachungsmaßnahmen würden dabei strikt nach dem Vier-Augen-Prinzip erbracht. Es seien immer zwei Mitarbeiter eingebunden, die sich gegenseitig kontrollierten.
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