Deutschland: Gesetz gegen Gesichtserkennung
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Das deutsche Bundesverbraucherschutzministerium sorgt sich um eine mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Gesichtserkennungsdienste im Internet. "Die Technik ist bereits so weit fortgeschritten, dass ein internetfähiges Fotohandy ausreicht, um Passanten mit ein paar Tastenklicks über den automatischen Abgleich von Internet-Datenbanken binnen weniger Sekunden zu identifizieren", so ein Ministeriumssprecher.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sei sich mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einig, dass die Bundesregierung zum Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht per Gesetz rote Linien ziehen müsse. Der Gesetzesentwurf zur Regulierung von Diensten wie Google Street View und Bing Streetside von Microsoft wird am Mittwoch von de Maizière in Berlin vorgestellt.
Die Bilder-Suche über Gesichtserkennungsdienste dürfe nur mit ausdrücklicher Freigabe von Bildern durch die Betroffenen für diesen Zweck zulässig sein. "Es muss möglich bleiben, auf die Straße zu gehen, ohne dass jeder über ein Foto feststellen kann, wer man ist, wo man lebt und was das Internet über einen weiß", sagte der Sprecher.
(dpa)
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