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Arbeitsplatz

Deutschland verbietet heimliche Videoüberwachung

In Deutschland wird die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz nach dem Willen von Union und FDP ausdrücklich verboten. Der zuständige Experte der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben.“

Gewerkschaft vs. Arbeitgeber
Das Gesetz war von Anfang an umstritten: Während die Gewerkschaften den vorgesehenen Schutz der Beschäftigten für nicht ausreichend hielten, sahen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung zu stark eingeschränkt. So wollte der Einzelhandel in begründeten Verdachtsfällen weiterhin heimliche Aufnahmen machen dürfen. An diesem Mittwoch steht das Thema zunächst auf der Tagesordnung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie. Die Regelungen sollen schon Ende Januar endgültig vom Bundestag verabschiedet werden

Die neuen Vorschriften stellen laut FAZ jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter einen doppelten Vorbehalt. Sie müsse erforderlich sein, außerdem dürfe kein überwiegendes Interesse des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von Eignungstests oder ärztlichen Untersuchungen.

Filmen verboten
Verboten sei jedwede Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich. Auch eine offene Videoüberwachung werde an strikte Vorgaben gebunden und dürfe nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden.

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