Ein Jahr Vorratsdaten: Befürchtungen eingetreten
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Behörden können seit 1. April 2012 sechs Monate im Nachhinein auf Kommunikationsdaten zugreifen. Von jedem Telefonat wird gespeichert wer, wann und wo wen anruft oder von wem angerufen wird. Das gleiche gilt für SMS und E-Mail. Kommunikationsinhalte werden dabei zwar keine aufgezeichnet, doch schon die Standortdaten eines Handys reichen aus, um Nutzer nachverfolgen zu können. Vorgeschrieben wurde die verdachtsunabhängige Datenspeicherung durch eine 2006 unter dem Eindruck der Terroranschläge von London und Madrid verabschiedete EU-Richtlinie. In Österreich wurde die Richtlinie vor rund zwei Jahren vom Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen, nachdem bereits Strafzahlungen der EU wegen Säumigkeit drohten.
"Genau das eingetreten, was wir vorhergesagt haben"
Für Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, Datenschützer und Bürgerrechtler, stellt die Vorratsdatenspeicherung einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre dar. Von jedem Österreicher werden sensible persönliche Daten ohne jeden Verdacht gespeichert. Vor rund einem Jahr gab es zudem Trauermärsche in fünf Landeshauptstädten, bei denen die Privatsphäre "zu Grabe getragen" wurde. Ein Jahr nach der Umsetzung der Richtlinie in Österreich zieht Andreas Krisch vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), der sich seit drei Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung einsetzt, folgendes Resümee: "Es ist in dem Jahr genau das eingetreten, was wir vorausgesagt haben. Sobald Daten auf Vorrat gespeichert werden, wachsen die Begehrlichkeiten daran."
So wurden im Zuge der Verhandlungen einer Urheberrechtsnovelle im Justizministerium Begehrlichkeiten geäußert. Das Justizministerium hatte sich außerdem bereits im Jahr 2010, als die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Begutachtung gingen, in einer Stellungnahme dafür stark gemacht, dass die gespeicherten Daten Rechteinhabern "zumindest drei Monate" verpflichtend zur Verfügung stehen sollten.
Befugnisse für Militärgeheimdienste
Auch die drohende Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung für Militärgeheimdienste
Abfragen bis November 2012
Ende November 2012 gab es laut dem Rechtsschutzbeauftragten des Justizministeriums, Gottfried Strasser,
Verfassungsgerichtshof hat Zweifel
Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat
Die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" des AK Vorrat, die mehr als 106.000 Menschen unterschrieben haben, landete im Jänner 2013 im
Aprilscherz
Am 1. April 2013, ein Jahr nach der Umsetzung in Österreich, vermeldete der AK Vorrat: "Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung!". Leider handelte es sich dabei, wie aus der Meldung auch ersichtlich war, um einen Aprilscherz. "Wir wollten mit dieser Meldung aber zum Ausdruck bringen, wie wichtig der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung ist und dass es nicht undenkbar ist, ihn zu gewinnen", sagt Krisch, bei dem tatsächlich Presseanfragen dazu eintrafen. "Die Aussendung spiegelt unsere Erwartungshaltung wider. Wir hoffen auf eine sinnvolle Entscheidung des EuGH."
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