DATENSCHUTZABKOMMEN

EU will europäische Standards durchsetzen

Bei dem Abkommen geht es um Daten in staatlicher Hand, die zwischen den USA und der EU im Rahmen der Terror- und Verbrechensbekämpfung ausgetauscht werden sollen. Die personenbezogenen Daten, die Unternehmen wie Facebook und Google erfassen und speichern, werden davon nicht berührt. Für diese gilt nach wie vor das Safe-Harbor-Abkommen, das vor einem Jahrzehnt ausgehandelt wurde.

In einer Entschließung forderte das Europäische Parlament am 11. November, die Verhandlungen zügig aufzunehmen, vor wenigen Tagen genehmigten die EU-Justizminister im Rat die Aufnahme der Verhandlungen. Das Abkommen soll nicht nur auf künftige, sondern auch auf bestehende Datenaustauschabkommen wie die zum Austausch von Flugpassagier- sowie Bankdaten angewandt werden.

Strafverfolgungsbehörden sollen diese personenbezogenen Daten umfangreich verwenden dürfen - nicht nur um begangene Verbrechen zu untersuchen und zu verfolgen, sondern auch künftige Verbrechen zu entdecken und zu verhindern.

Prävention mit Hilfe von Datenmassen?

In den USA befassen sich 45 Behörden und 1931 Unternehmen, die mit als "top secret" klassifizierten Aufgaben betraut sind. Sie wurden seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 aufgebaut und erweitert. Rund 854.000 Mitarbeiter verarbeiten täglich so viele sicherheitsrelevanten Daten, dass sie laut einer Untersuchung der "Washington Post" längst den Überblick verloren haben.

Insbesondere die Prävention möglicher Taten erfordert eine umfangreiche Analyse laufender Datenbewegungen und kann daher tief in die Privatsphäre von Menschen eingreifen. In der Vergangenheit wurden mehrfach unschuldige Personen mit namensgleichen verdächtigen Personen verwechselt und von Flügen abgehalten. Ein Datenschutzabkommen ist für die Europäer daher unabdingbar.

EU-Bürger sollen Rechte effektiv durchsetzen

EU-Justizkommissarin Vivian Reding hofft darauf, ein Abkommen aushandeln zu können, das "durchsetzbare Rechte für den Einzelnen" erzielt. Dabei bezieht sie sich auf allgemeine Prinzipien für den transatlantischen Datenaustausch, die auf die sich beide Parteien bereits bei früheren Treffen verständigt haben: So geht es darum die Daten zweckgebunden befristet zu speichern und eine unabhängige Aufsicht zu installieren.

Jeder einzelne Bürger soll erfahren können, was über ihn gespeichert wurde und falsche Daten korrigieren können. Dabei sollen Rechtsbehelfe gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen möglich sein. Insgesamt sollen die angestrebten Datenschutzstandards denen der Europäischen Union entsprechen.

Datenschutz für alle Datenaustausch-Abkommen

Die USA wollen das Datenschutzabkommen nur auf künftige Abkommen anwenden, doch das Parlament besteht darauf, dass das Abkommen sich auf jeglichen Datenaustausch bezieht: Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht, sowie der zuständige Justizausschuss des Parlaments bekräftigten in ihren Schreiben an den belgischen Justizminister Stefaan deClerck, dass das Datenschutzabkommen sowohl auf bestehende sowie auch auf künftige bilaterale Abkommen angewandt werden soll.

Auch Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments, unterstützte diese Ansicht und betonte in seinem Schreiben an de Clerck, dass das Datenschutzabkommen sowie die anstehenden bilateralen Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten - die Rede ist zur Zeit von neuen Abkommen mit den USA, Australien und Kanada - zur selben Zeit verabschiedet werden sollen.

Mehr zum Thema:

- EU will Flugpassierdaten aus Kanada und USA
_EU: Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
Weitere Diskussionen bei den Verhandlungen für transatlantisches Datenschutzabkommen

(Christiane Schulzki-Haddouti)

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare