In Österreich wurde sie 2014 für verfassungswidrig erklärt. Nun sorgt sie wieder für Diskussionen: Die Vorratsdatenspeicherung.

In Österreich wurde sie 2014 für verfassungswidrig erklärt. Nun sorgt sie wieder für Diskussionen: Die Vorratsdatenspeicherung.

© dpa/Julian Stratenschulte

Vorratsdatenspeicherung

EuGH erlaubt Einsicht in österreichische Unterlagen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Dienstag in Luxemburg ein erstinstanzliches Urteil, gegen das die EU-Kommission Rechtsmittel eingelegt hatte. Allerdings kommen auf den Kläger Patrick Breyer, den früheren Fraktionschef der Piratenpartei im Landtag von Schleswig-Holstein, Kosten zu.

Breyer hatte von der Kommission die Herausgabe der österreichischen Schriftsätze zur Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung verlangt, was diese verweigerte. Das Gericht der Europäischen Union (EUG), die erste Instanz der europäischen Gerichtsbarkeit, gab im Februar 2015 einer Klage Breyers statt und erklärte den Beschluss der Kommission für nichtig. Dagegen legte die Kommission Rechtsmittel ein, die der EuGH mit seinem Urteil vom Dienstag zurückwies.

Der EuGH entschied aber, dass Breyer die Hälfte der Kosten, die ihm selbst in diesem Verfahren in zweiter Instanz entstanden sind, tragen muss. „Herr Breyer hat nämlich anonymisierte Fassungen der im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens gewechselten Schriftsätze im Internet veröffentlicht. Diese nicht genehmigte Veröffentlichung stellt eine unangemessene Verwendung von Verfahrensunterlagen dar“, teilte der Gerichtshof mit.

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