Facebook-"Datenschutz-Sammelklage" vor dem EuGH
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Schrems hatte die Klage 2014 wegen angeblicher Datenschutzverletzungen des Online-Netzwerks eingebracht. 25.000 Personen haben sich ihm angeschlossen und ihre Rechte an ihn abgetreten, um eine „Sammelklage österreichischer Prägung“ zu bilden.
Jahrelange Diskussionen
Konkret geht es darum, ob ein Verbraucher auch einen übertragenen Anspruch an seinem Heimatort einklagen kann. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat im September 2016 dahin gehend entschieden, dass eine Sammelklage in Österreich gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zulässig ist. „Bisher diskutieren wir seit drei Jahren darüber, vor welchem Gericht wir den Inhalt der Klage diskutieren können, ob in Österreich, Irland, Kalifornien oder nirgends. Facebook ist im Zweifel natürlich für 'nirgends'“, sagte der Jurist Schrems in einer Stellungnahme.
Je nach der Entscheidung des EuGH könnte eine europaweite, oder gar weltweite Sammelklage möglich, oder aber auch nur für Verbraucher aus bestimmten Ländern zulässig sein. Alternativ müssten viele parallele Verfahren in Österreich und anderen Ländern geführt werden.
"Große Bedeutung für Konsumentenschutz"
"Dieses Verfahren ist von großer Bedeutung für den Verbraucherschutz, weil der EuGH nun einer Einzelperson auch dann einen "Heimvorteil" gegen Unternehmen einräumen könnte, wenn diese Ansprüche einer Vielzahl von betroffenen europäischen, inländischen und ausländischen Verbrauchern geltend macht", sagt Christoph Schmon von der europäischen Konsumentenschutzorganisation BEUC zur futurezone. Der Volkswagen-Skandal habe gezeigt, dass derzeitige Rechtsschutzinstrumente bei Massenschäden nicht effektiv seien und unzähliche Verbraucher auf ihren Ansprüchen sitzen blieben: "Letztendlich ist der Gesetzgeber gefragt, betroffenen Verbrauchern einen effektiven Zugang zum Recht zu ermöglichen."
Weiteres Verfahren
In einem parallelen Verfahren zwischen Facebook und Max Schrems vor dem irischen High Court geht es aktuell um die Kooperation zwischen Facebook und der NSA beim sogenannten PRISM-Programm. Das irische Verfahren führte 2015 zum „Safe Harbor“-Urteil, in welchem der EuGH das EU-US-Datentransferabkommen kippte. Es landete im Februar 2017 ein zweites Mal vor dem irischen Gericht, hat jedoch nichts mit der österreichischen Sammelklage zu tun. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren der gleichen Parteien: In Irland geht es primär um US-Massenüberwachung, in Österreich primär um den kommerziellen Missbrauch von Nutzerdaten, so Schrems.
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