WLAN-Betreiber in Deutschland sind noch haftbar für Traffic in ihren Netzwerken
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© Stephanie Pilick, apa

Anti-Terror-Gesetz

Frankreich: Mann für WLAN-Name „Daesh 21“ verurteilt

Ein französischer Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt, weil er seinem WLAN den Namen „Daesh 21“ gegeben hat. „Daesh“ ist die arabische Bezeichnung für den islamischen Staat, wohingegen die Zahl 21 für die französische Provinz Côte d’Or steht, in der der Mann lebt. Der WLAN-Name verstößt laut Gericht gegen das französische Anti-Terror-Gesetz, das das öffentliche Anpreisen von Terrorakten verbietet.

Vom Nachbarn angezeigt

„Er ist 18 Jahre alt und war nicht in der Lage, den Namen zu erklären. Ich glaube nicht, dass ein WLAN-Name öffentliches Anpreisen ist. Es ist neutral und absurd, es ist nicht einmal ein Argument“, so Karima Manhouli, die Anwältin des Verurteilten. Einer seiner Nachbarn zeigte ihn bei der Polizei an, die Polizei machte ihn nach intensiven Ermittlungen rasch ausfindig. Neben seinem Computer wurden auch sein Smartphone sowie sein Twitter- und Instagram-Konto durchsucht. Dabei wurden keinerlei Hinweise auf Verbindungen zu terroristischen Aktivitäten festgestellt.

Er wurde zunächst zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, doch diese Strafe lehnte er ab. Daraufhin verhängte der Richter eine Bewährungsstrafe. Eine Zeitung beschrieb den Mann als „vollkommen benommen“ vor Gericht, er betonte lediglich stets, dass er kein Terrorist sei.

Kritik an Gesetz

Der Franzose wurde auf Basis des 2014 verabschiedeten Anti-Teror-Gesetzes verurteilt. Dieses verbietet es, „direkt Terrorakte zu provozieren oder diese öffentlich anzupreisen“. Bei einer Verurteilung drohen bis zu sieben Jahre Haft sowie 100.000 Euro Geldstrafe. Experten stellen jedoch grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des Gesetzes in Frage und ob dieses nicht gegen Verfassung sowie europäische und internationale Menschenrechte verstoßen. Der Fall könnte daher vor den französischen oder europäischen Höchstgerichten weitergeführt werden. Mittlerweile wurde auch das WLAN umbenannt - in „Roudoudou 21“, der Name einer französischen Süßigkeit.

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