"Helvetika": Falsche Schriftart landet in Tabakgesetz
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Diese Woche setzt der Nationalrat die EU-Tabakprodukterichtlinie in österreichisches Recht um. Darin festgehalten sind unter anderem neue Wege, Zigarettenpackungen zu kennzeichnen, wie etwa durch sogenannte Schockfotos. Bei der Übersetzung der EU-Richtlinie hat sich jedoch ein nicht unerheblicher Fehler eingeschlichen.
So wird darin festgelegt, in welcher Schriftart Warnhinweise auf die Packungen aufgedruckt werden müssen. In der englischen Fassung ist von der weit verbreiteten Schriftart Helvetica die Rede. Bei der deutschen Übersetzung wurde daraus jedoch „Helvetika“, also eine Bezeichnung einer Schriftart, die nicht existiert. Der Fehler wurde auch in österreichisches Recht übernommen: So heißt es im offiziellen Gesetzestext unter Punkt 7: „Der allgemeine Warnhinweis und die Informationsbotschaft nach den Abs. 1 und 2 sind in Helvetika fett schwarz auf weißem Hintergrund zu drucken“.
Abänderungsantrag abgelehnt
Das ist dem Neos-Abgeordneten Gerald Loacker aufgefallen, der das Gesetz auch grundsätzlich kritisiert. Angesichts des Fehlers hat er am Freitag noch einen Abänderungsantrag eingebracht. Laut dem Antrag hätte lediglich das Wort Helvetika auf Helvetica korrigiert werden sollen. In der Begründung heißt es: „Die hierbei verwendete Schriftartbezeichnung „Helvetika“ ist nicht existent und lässt bei einer Auswahl von mehreren zehntausend Schriftartfamilien keine verlässliche Zuordnung zu. Im Sinne der Rechtssicherheit für Produzenten von Rauchtabakerzeugnissen ist die Schriftartbezeichnung eindeutig an eine gültige Schriftart anzupassen“.
Wie Michael Horak von den Neos gegenüber der futurezone erklärt, würde somit ein rechtlicher Graubereich geschaffen werden, da die Schriftart nicht existiert. Der Abänderungsantrag wurde aber dennoch von der Regierung abgelehnt. Grund sei offenbar, weil er von der Opposition eingebracht wurde, wie es von den Neos gegenüber der futurezone heißt. Das Gesetz muss nun nur mehr den Bundesrat passieren, was als sicher gilt.
Unsicherheit
Bernhard Müller, Verfassungsexperte und Partner für Öffentliches Recht bei der Anwaltskanzlei Dorda Brugger Jordis, sieht hier ebenfalls eine Unsicherheit, wie er im Gespräch mit der futurezone erklärt: „Wenn eine Schriftart verwendet wird, die es nicht gibt, dann entsteht hier ein Graubereich."
In der Praxis wird der Fehler laut Müller dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen haben: „Was sich die Verwaltungsbehörden im Vollzug fragen müssen wird sein, ob man es nicht doch unionsrechtskonform interpretieren soll, nämlich Helvetica mit 'c'.“ Die andere Möglichkeit sei, dass der Gesetzgeber selbst den Fehler korrigiert, etwa durch eine Gesetzesnovelle.
Schriftart erstellt
Als Konsequenz haben die Neos selbst eine „möglichst hässliche“ Schriftart mit der Bezeichnung Helvetika kreiert und zum Download zur Verfügung gestellt. Derzeit werde überprüft, ob die Schriftart offiziell lizenziert werden könne.
Dass Tabakfirmen diese Schriftart dann tatsächlich verwenden müssen, sei laut Müller dennoch unwahrscheinlich: "Das ist ein netter Jux, wird das Problem aber nicht lösen."
Da der ursprüngliche Fehler bereits in der EU-Übersetzung aufgetreten ist, hat es die falsche Schriftart auch in Deutschland in die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ geschafft.
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