USA

Klage gegen Apple wegen spionierender Apps

Das "WSJ" untersuchte 101 populäre Apps für iPhones und Android-Smartphones. Dabei kaum heraus, dass über 56 der kleinen Programme und Spiele die jeweilige Gerätenummer übertrugen, 47 den jeweiligen Aufenthaltsort an Drittanbieter, ohne dass der Smartphone-Besitzer etwas davon mitkriegt oder gar darüber informiert wird. Damit ist es etwa möglich, dass Marketing-Unternehmen ortsbezogene Werbung einblenden können.

Pandora und Apple verklagt

Die iPhone-Apps erwiesen sich bei dem Test generell auskunftsfreudiger als Android-Apps. Die iPhone-App des Musikdienstes Pandora sendete beispielsweise neben dem Aufenthaltsort und der Gerätenummer auch noch Daten über Alter und Geschlecht an Drittanbieter. Der Musikdienst ist damit einer von fünf Fällen, bei denen diese persönlichen Daten weitergegeben wurden.

Gegen Pandora, Dictionary.Com, Text4Plus, The Weather Channel, Talking Tom Kat und weitere App-Hersteller wurde jetzt am Bezirksgerichtshof von San Jose in Nordkalifornien eine Sammelklage eingereicht. Doch nicht nur App-Hersteller stehen als Beklagte drin - auch der iPhone-Hersteller Apple ist aufgelistet. Mit der Klage soll erreicht werden, dass Apps nicht mehr ungefragt Daten weitergeben dürfen, zudem soll Schadenersatz geleistet werden.

Gegen eigene Bestimmungen

Apple ist deswegen von der Sammelklage betroffen, weil es anders als Google alle Apps, die im App Store landen, genau kontrolliert und erst im Anschluss freigibt. Durch die Gerätenummer ist es möglich, jedes iPhone, jeden iPod Touch und jedes iPad zu identifizieren. Während Cookies im Browser abgewiesen werden können, sei dies bei Apps, die die Gerätenummer benutzen, nicht möglich, da sich diese nicht ändern läßt.

Die seit März in Kraft getretenen Regeln für App-Entwickler besagen allerdings, dass die Weitergabe von Daten an Dritte verboten sei. Apple hätte die betroffenen Apps daher gar nicht erst zulassen dürfen. "Apple hat gewusst, dass dies ein Thema ist", meint Majed Nachawati, einer der klagenden Staatsanwälte. "Apples Pflicht wäre es gewesen, seine Nutzer zu warnen sowie ihre Zustimmung einzuholen."

Google ist nicht von der Klage betroffen, weil das Unternehmen von den Nutzern die Zustimmung einholt, wenn Apps auf bestimmte Informationen wie die Ortsangabe zugreifen wollen. Nutzer hätten hier die Wahl, Apps gegebenenfalls nicht runterzuladen.

Apple sorgte bereits im Juni diesen Jahres für Aufruhr. Mit der Freigabe des iPhone-Betriebssystems iOS 4 stimmte man als Nutzer automatisch zu, dass Apple die standortbezogenen Daten weiter verwenden darf. Die Informationen dürfen im Anschluss auch Dritten zur Verfügung gestellt werden.

(futurezone)

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