KONSUMENTENSCHUTZ

Mehr Rechte bei Telefon- und Netzgeschäften

Die Beschwerden über Betrügereien via Telefon oder Internet steigen sprunghaft: 70.000 betroffene Österreicher haben sich 2009 alleine bei Arbeiterkammer und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) beschwert, im ersten Halbjahr 2010 gab es eine Zunahme um 50 Prozent. Der Nationalrat und auch die EU wollen dem mit neuen Bestimmungen einen Riegel vorschieben, wie SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier (SPÖ) am Montag bei einem Pressegespräch in Salzburg ankündigte.

"Das klassische Haustürgeschäft gibt es zwar immer noch, de facto wurde es aber durch die Call-Center abgelöst", so Maier. Besonders häufig würden ältere Menschen zu Opfern. Sie erhalten ungewollt Anrufe, denen später Zahlungsaufforderungen mit der Behauptung folgen, sie hätten einen Vertrag abgeschlossen, etwa für einen neuen Handy-Anbieter. Andere Konsumenten landen beim Rückruf bei einer Sex-Hotline, und selbst wenn sofort aufgelegt wird, flattert eine Rechnung über 79 Euro ins Haus.

Siebentägiges Rücktrittsrecht

"Derzeit sind Verträge, die am Telefon geschlossen wurden, gültig, auch wenn sich der Verbraucher gar nicht daran erinnern kann und dies der Anbieter nur behauptet", so Maier. Durch eine Änderung im Konsumentenschutzgesetz, die laut Maier vermutlich im Jänner oder Februar beschlossen werden soll, muss jeder Anbieter dem Kunden eine Bestätigung über den Vertragsabschluss zusenden, ab diesem Zeitpunkt gibt es dann ein siebentägiges Rücktrittsrecht.

Ungewollte Telefon-Verträge im Bereich Wetten, Glücksspiel, Lotterien oder Gewinnzusagen werden künftig grundsätzlich nichtig. Bereits im Ausschuss beschlossen wurde weiters ein Verbot der Rufnummern-Unterdrückung.

Bestätigung per Mausklick erforderlich

Auch im Internet erhalten die Konsumenten mehr Schutz: Vertragsabschlüsse sollen nur mehr dann gelten, wenn der Verbraucher über den Vertragsabschluss und die Kosten informiert wurde und seine Zustimmung mit Mausklick erteilt. Dies dürfte laut Maier durch eine EU-weite Bestimmung geregelt werden, sollte diese nicht zustande kommen, werde er sich für eine nationale Lösung einsetzen.

Der Abgeordnete forderte außerdem die Einführung von Gruppenklagen, mit denen gleich gelagerte Fälle in einem verhandelt werden. Denn die derzeitigen Sammelklagen würden eine Vereinfachung nur vortäuschen, weil darin dennoch jeder einzelne Fall behandelt werden müsse. Schließlich sprach sich Maier dafür aus, dass illegale Gewinne durch Telefon- und Internet-Geschäfte wie in Deutschland abgeschöpft werden.

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(APA)

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