Datenschutz wandert aus kleinen Staaten ab
Datenschutz wandert aus kleinen Staaten ab
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Dokument geleakt

Ministerrat will EU-Datenschutz aufweichen

Statewatch hat das geleakte Papier, das vom 24. April 2013 stammt und damit als aktuell einzuordnen gilt, als PDF veröffentlicht. Netzpolitik.org hat es bereits analysiert. Man sei auf gutem Weg, den europäischen Datenschutz zum "zahnlosen Tiger zu machen", schreibt netzpolitik.org am Samstag.

Formulierungen gezielt verändert
So wurden beispielsweise im Kernbereich der Datenverarbeitung einige Abstriche gemacht. Der Grundsatz der Datensparsamkeit, der sich im EU-Kommissionspapier findet, wurde umgeändert. Statt der Formulierung "adequate, relevant and limited to the minimum necessary" heißt es in dem Papier "adequate, relevant and not excessive".

Das heißt, statt dass Dienste dazu verpflichtet werden, nur die nötigsten Daten von Personen zu erheben, bekommen diese einen Freibrief, alle Daten zu speichern, solange es nicht "exzessiv" sei. Doch was ist eigentlich "exzessiv" und was nicht? Dass der Interpretationsspielraum hier groß ist, sieht man beispielsweise beim Alkoholkonsum von Jugendlichen, die von "exkzessiv" durchaus andere Vorstellungen haben mögen als beispielsweise ihre Eltern.

"Statistische Zwecke"
Ein weiteres Beispiel aus dem Papier: Zwar soll Datenverarbeitung an bestimmte Zwecke gebunden sein, damit es für Nutzer ersichtlich ist, wozu ihre Daten erhoben werden, aber diese Zweckbindung soll nicht für wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke gelten. "Statistische Zwecke" wären aber ein Hintertürchen, das von praktisch jedem Unternehmen in Anspruch genommen werden könnte.

"Die Minister opfern hier unter Umständen leichtfertig die Zweckbindung, Kernprinzip des deutschen und europäischen Datenschutzrechts", schreibt netzpolitik.org. Auch die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer in die Datenverarbeitung wird von den Ministern mit ein paar Wortänderungen aufs Spiel gesetzt.

"Es steht ein Rückschritt bevor"
"Der Ministerrat ist dabei, tragenden Säulen der geplanten Datenschutzverordnung einzureißen. Die industriefreundlichen Gesetzesempfehlungen ähneln den gefährlichen Lobbyänderungsanträgen, die auch im Europäischen Parlament zur Abstimmung gebracht werden. Von einer Verbesserung der geltenden Datenschutzrichtlinie, die das eigentliche Ziel der Reform ist, kann nicht mehr die Rede sein. Viel mehr steht ein Rückschritt hinter das 1995er-Niveau bevor, wenn bürgerrechtliche Bedenken in beiden Institutionen kein Gehör finden", analysiert netzpolitik.org.

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