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Wählen per PC

Präsidentenwahl: "E-Voting löst keine Probleme"

Wir können nahezu alles im Internet machen: Von Shopping über die Partnersuche bis zu Behördengängen. Das demokratische Grundrecht des Wählens ist jedoch eine reine Offline-Angelegenheit und nur auf zwei Arten möglich: im Wahllokal oder per Briefwahl. Beide Methoden haben sich bei der Präsidentschaftswahl 2016 als fehleranfällig erwiesen. Aber wäre die Maschine den Unzulänglichkeiten von Mensch und Material überlegen? Die Stimmabgabe per Computer scheint die Fehlerquellen Wahlbeisitzer und nicht klebender Kleber zu eliminieren.

Wenn es nach der ÖVP geht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Wählen per Internet (E-Voting) in Österreich möglich wird. Laut Vizekanzler Reinhold Mitterlehner wird „über kurz oder lang“ die Stimmabgabe per Computer sicher kommen. VP-Klubobmann Reinhold Lopatka nennt Estland als positives Beispiel: „Dort wurde das E-Voting erfolgreich eingeführt.“ Auch für die SPÖ ist die Internetwahl denkbar: „Wir stehen dem Thema E-Voting prinzipiell offen gegenüber“, sagt SP-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler. Auch das Team Stronach "würde grundsätzlich die Möglichkeit des E-Voting begrüßen."

Estland

Estland gilt als Paradebeispiel für E-Voting. Hier wird seit 2005 online gewählt. Bei der Europawahl 2014 wurde das System von einem internationalen Expertenteam untersucht. Danach wurde der Regierung geraten, wieder auf die Papierwahl umzusteigen. Es gebe zu viele Sicherheitsprobleme. Hacker könnten einzelne Stimmen oder das gesamte Wahlergebnis ändern, ohne Spuren zu hinterlassen. Die estnische Regierung hat die Kritik zurückgewiesen und lässt seine Bürger weiterhin online wählen.

Verpatzte Premiere

In Österreich konnte ein Mal per Internet gewählt werden. Die ÖH-Wahlen von 2009 wurden 2011 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Es war nicht klar geregelt, wie die Wahlkommission überprüfen konnte, ob das System korrekt funktioniert hat. „Es gab vor der Wahl einen Einsichtstermin in den Code der Software. Daraus war nicht nachvollziehbar, was tatsächlich bei der Wahl passierte“, sagt Sigrid Maurer zur futurezone.

Die Grüne-Abgeordnete wurde dank des Wahlergebnisses damals ÖH-Vorsitzende. Sie ist überzeugt, dass E-Voting derzeit keine Option ist, weil das Vertrauen in die Demokratie gerade schrumpfe: „Für den Bürger ist nicht nachvollziehbar, was im Computer passiert, das würde Verschwörungstheorien erzeugen.“

Albert Steinhauser, Verfassungssprecher der Grünen, ergänzt: "Technisch sind derartige Manipulationen im Moment absolut möglich und eben gerade nicht ausschließbar, weshalb derzeit E-Voting nicht umsetzbar ist."

Keine 100-prozentige Sicherheit

Zweifel und Skepsis lassen sich mit den derzeitigen technischen Mitteln also nicht beseitigen: „Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit. Man kann nur das Gefahrenpotenzial so klein wie möglich halten“, sagt Robert Krimmer, Professor für E-Governance an der Technischen Universität Tallinn, Estland. „Insider-Attacken sind die wahrscheinlichste Angriffsform. Insofern sind organisatorische Maßnahmen besonders wichtig, wie ein Rechenzentrum mit kontrolliertem Zugriff und die Einführung des 4-Augen-Prinzips.“

Klicken statt ankreuzen und kleben würde laut dem E-Voting-Experten nichts verbessern: „Die Einführung elektronischer Mittel löst keine Probleme im Wahlprozess. Erst muss das Rahmenwerk stimmen, dann kann über neue Wahltechnologien nachgedacht werden.“

Hier stimmen die Parteien zu, die E-Voting befürworten. "Entscheidend ist, dass am Ende einer grundlegenden Wahlrechtsreform ein System steht, das praktikabel, zeitgemäß und sicher ist", so die SPÖ. Die ÖVP betont, dass nicht nur die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, sondern im ersten Schritt das Schaffen einer zentralen Wählerevidenz notwendig ist.

Verfassungsänderung

Für die Einführung eines E-Votings müssen aber mehr Parteien als nur SPÖ und ÖVP mitstpielen. "Wollte man E-Voting einführen, so müsste man im Art. 26 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz nicht nur die Möglichkeit der Briefwahl festlegen, sondern an dieser Stelle auch generell die Zulässigkeit des E-Votings verfassungsrechtlich statuieren", sagt der Verfassungsexperte Alfred Noll. Das wäre aber etwas systemwidrig, weil ja auch die Briefwahl bisher nur für die Ausnahmefälle der Ortsabwesenheit, Krankheit und Aufenthalt im Ausland zulässig ist.

Ohne eine derartige Verfassungsänderung wäre E-Voting nicht zulässig "bzw. überaus problematisch". Zudem sind weitere gesetzliche Bestimmungen notwendig, um die Praxis des E-Votings gesetzlich zu fixieren. Noll: "Ich halte das Nachdenken über E-Voting für überaus legitim, halte es aber weder für notwendig noch für besonders klug, einen weiteren Modus der Stimmabgabe einzuführen."

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Gregor Gruber

Testet am liebsten Videospiele und Hardware, vom Kopfhörer über Smartphones und Kameras bis zum 8K-TV.

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Gregor Gruber

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