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Deutschland

Prozess um Urheberrechtsfragen bei Musikhandys startet

Die deutsche Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verlangt von Sony, Motorola, Nokia und Samsung Vergütungen für sogenannte Musik-Handys mit und ohne Audio-Speichermöglichkeit. Dabei dürfte es um eine Millionen-Summe gehen. Betroffen ist der Zeitraum von Januar 2004 bis Dezember 2007.

Das Verfahren war zunächst ausgesetzt worden, um Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, die im vergangenen Sommer fielen. Unter anderem wird sich der 6. Zivilsenat mit der Frage befassen, ob die Handys für die Vervielfältigung von Musikaufnahmen geeignet und „erkennbar bestimmt“ waren. Nach Angaben des Gerichts bestreiten die Hersteller das und verweisen etwa auf geringe Speicherkapazitäten und fehlende Schnittstellen. Ob bereits Entscheidungen fallen, ist unklar.

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