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Vorratsdatenspeicherung

"Quick Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung

In der aktuellen Diskussion über die Sinn- oder Unsinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hat sich FDP-Justizsprecherin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger offenbar erneut gegen umfassende Speicherung im Sinne der, vom deutschen Verfassungsgerichtshof gekippten, Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
So schreibt sie in einem Strategiepapier, welches dem //Handelsblatt// vorliegt: //"Zur Kriminalitätsbekämpfung auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar."//

Somit stellt sie sich gegen den Kurs von Innenminister Thomas de Maiziere (CDU), der sich immer wieder vehement für eine allumfassende Vorratsdatenspeicherung ausspricht. Nachdem der deutsche Verfassungsgerichtshof vergangenen März die Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, veröffentlichte das deutsche Bundeskriminalamt einen Bericht, wonach zahlreiche Straftaten angeblich aufgrund der gestoppten Speicherung nicht aufgeklärt werden konnten. Auch hier sprach sich de Maiziere für eine schnellstmögliche Anpassung des Gesetzes aus, damit die Aufzeichnungen wieder beginnen könne.

Quick Freeze
Im besagten Papier trat Leutheusser-Schnarrenberger für das sogenannte //Quick Freeze//-Verfahren (manchmal auch als //Vorratsdatenspeicherung-light// bezeichnet) ein. Jenes Verfahren wird bereits in den USA und Kanada praktiziert und basiert auf den Daten, die Internet-Provider primär für Selbstzwecke - wie zum Beispiel als Abrechnungsgrundlage - aufzeichnen.

In der Regel werden diese Daten nach einem im Vorhinein festgelegten Zeitraum wieder gelöscht. Beim //Quick Freeze// Verfahren wir eben jenes Löschen kurzfristig verhindert. Das bedeutet, dass Behörden im Zuge einer Strafverfolgung anordnen können, die Daten vorübergehend //einzufrieren//. Erst nachdem sich ein entsprechender Verdacht erhärtet und die gefrorenen Informationen als potentielle Beweisstücke herausstellen, können die Daten nach einem entsprechenden richterlichen Beschluss //aufgetaut// und eingesehen werden.

Noch keine rechtliche Grundlage
Problematisch beim Quick Freeze-Verfahren ist die zur Zeit noch fehlende rechtliche Grundlage, so existieren auch keinerlei Richtlinien wie lange Provider die Aufzeichnungen standardmäßig gespeichert lassen müssen. Auch der Vergleich mit den USA gestaltet sich bei näherem Hinsehen als schwierig, denn aufgrund völlig unterschiedlicher Datenschutzgesetze werden dort von Providern grundsätzlich "nahezu ungehemmt Informationen über ihre Kunden für eigene Zwecke" gespeichert, wie der Verbands der Anbieter von Telekommmunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) in Deutschland gegenüber //heise.de// festhält. Jener Verband bezieht aufgrund des Mehraufwandes für die Provider Stellung gegen Quick Freeze.

Das Verfahren fand jedoch auch bereits von der Seite der Provider aus Zustimmung. So sprach sich die deutsche Telekom für diese Regelung aus. Der Konzern gab erst kürzlich gegenüber dem Magazin //Spiegel// bekannt, Datensparsamkeit, Kosten für Betrieb und Investitionskosten stünden beim sogenannten Quck-Freeze-Verfahren in einem ausgewogenen Verhältnis.

Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar unterstützte das Konzept ebenso und sogar in Österreich ließen sich vereinzelt positive Stimmen einfangen. So bezeichnete der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und Vorsitzender des Datenschutzrates Johann Maier das Quick Freeze-Verfahren als "sinnvolle Alternative" zur konventionellen Vorratsdatenspeicherung.

Ausgleich zwischen Ermittlungsbedarf und Bürgerrechten

Auch der österreichische Datenschützer Christian Jeitler vom Datenschutz- und Bürgerrechtsverein //quintessenz// sieht QuickFreeze als Schritt in die richtige Richtung, wie er im Gespräch mit //futurezone// festhielt.


"Generell ist zu Quick Freeze zu sagen, dass es eine relativ sinnvolle Methode ist, einen Ausgleich zwischen dem Ermittlungsbedarf und Bürgerrechten zu schaffen, wenn man den Umfang des Quick Freeze auch entsprechend definiert und begrenzt."
Jeitler ergänzte, dass das was aufgezeichnet wird, ohnehin Verhandlungssache ist. Man kann Quick Freeze jedenfalls als "bürgerrechtsschonende Alternative" zur Vorratsdatenspeicherung sehen. Ganz wichtig sei in jedem Fall, dass die Daten nur auf richterlichen Beschluss herausgegeben werden können und vor allem müsse der Umfang der Aufzeichnungen beschränkt werden.

Eines der Probleme bei der Anfrage der Daten nach Sicherheitspolizeigesetz im Rahmen konventioneller Vorratsdatenspeicherung ist, dass hier kein Richterbeschluss notwendig ist. Auch die Datenschützer sehen den Ermittlungsbedarf der Polizei, jedoch darf im Rahmen einer konventionellen Vorratsdatenspeicherung nicht jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.

So werden Daten von jedem und jeder Bürgerin angefertigt, die dann irgendwann behördlich damit konfrontiert werden könnten. Die Gefahr besteht darin, dass die subjektive Wahrnehmung immer von objektiven Aufzeichnungen abweicht, was unbescholtene Bürger schnell in Widersprüche verstricken lässt. Christian Jeitler dazu: "Es zählt dann nicht mehr, woran wir uns erinnern können, sondern was die Maschine aufgezeichnet hat und die Schlüsse daraus sind oft schwierig."

(Thomas Prenner)


Der in Wien ansässige Verein quintessenz setzt sich aktiv für den Datenschutz und für Bürgerrechte ein. Jährlich veranstaltet der Verein auch die Big Brother Awards, die heuer am 25. Oktober im Wiener Rabenhof Theater stattfinden.

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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