Roaming: EU könnte Kostenkontrolle aushebeln
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Kommt der neue EU-Kodex, dann würden nationale Schutzmechanismen ausgehebelt und etwa die Kostenkontrolle ad absurdum geführt. „Daher Hände weg von den Schutzregeln“, so AK-Direktor Christoph Klein am Mittwoch vor Journalisten.
Knackpunkt ist die geplante Vollharmonisierung, wonach zentrale österreichische Regeln zum Konsumentenschutz im Zuge der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel gestrichen werden sollen. Als Beispiele nannte Klein heute vor Journalisten das Ende der Kostenkontrolle. Derzeit werden Konsumenten werden per SMS informiert, wenn sie Datenvolumen im Wert von 30 Euro verbraucht haben. Wird die Kostenobergrenze von 60 Euro erreicht, sperrt der Anbieter den Anschluss, außer der Konsument teilt ausdrücklich mit, dass er weitersurfen möchte. "Die wirksamen und wichtigen österreichischen Kostenbegrenzungsregeln müssten bei Umsetzung des Kommissionsvorschlags wegfallen", warnt die AK.
RTR
Des weiteren würde der Check der Geschäftsbedingungen durch die staatliche Regulierungsbehörde RTR eingeschränkt. Derzeit müssen Betreiber neue Geschäftsbedingungen bzw. Änderungen in diesen bei der Regulierungsbehörde anzeigen. Die Regulierungsbehörde kann widersprechen, wenn die Bedingungen gegen Telekom- oder Konsumentenschutzrecht verstoßen. Dies könnte laut Klein im Zuge der EU-Änderungen der Vergangenheit angehören.
Und auch bei der vorzeitigen Vertragskündigung könnte es Nachteile für die Verbraucher geben. Wer künftig seinen Vertrag rechtmäßig kündigt, soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission eine Abschlagszahlung für vergünstigte Handys oder andere Vorteile (zum Beispiel Handyguthaben) leisten müssen. Konsumenten müssen dann den „zeitanteiligen Wert“ verbilligter Handys oder anderer „Angebotsvorteile“ ersetzen, warnt Klein. Auch könnte die maximale Mindestvertragsdauer von 24 Monaten fallen.
Einen konkreten Zeitplan, wann die Änderungen greifen sollen, gibt es noch nicht. Ab Jänner soll jedenfalls eine EU Rats-Arbeitsgruppe die Arbeit dazu aufnehmen.
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