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Urteil

simpliTV darf Kunden nicht zur Datenweitergabe zwingen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Klage gegen simpliTV eingereicht. Das Wiener Landesgericht erklärt nun alle eingeklagten Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu den beklagten Klauseln gehört, dass Kunden beim Vertragsabschluss zwingend ihr Einverständnis geben müssen, dass simpliTV die Daten zu Werbezwecken nutzen darf. Auch die mit simpliTV verbundenen Unternehmen, wie der ORF und die GIS, durften die Daten verwenden. Diese Klausel war in den AGB von simpliTV enthalten, so der VKI. Ein Vertragsabschluss war nur möglich, wenn der Kunde die AGB beim Bestellvorgang akzeptierte.

„Der Vertragsabschluss darf nicht von der Zustimmung zur Weitergabe und Verarbeitung von Daten abhängig gemacht werden, wenn diese Weitergabe und Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung oder den Abschluss des Vertrags erforderlich ist.“, sagt Marlies Leisentritt, Juristin im VKI. „Die Zustimmung zum Erhalt von Werbung darf nicht erzwungen werden.“

Beanstandet wurde auch die kostenpflichtige Service-Hotline von simpliTV. Da es sich um eine 0810-Nummer handelt, darf diese 0,10 Euro pro Minute kosten. Es ist allerdings gesetzwidrig, dass Unternehmen Geld für Kundendienst-Hotlines von Verbrauchern verlangen, die mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen haben.

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