Urteil gegen Hartlauer: Garantieprüfung darf nichts kosten
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Wer bei einem Gerätedefekt prüfen lassen muss, ob der Schaden oder die Gewährleistung bzw. Garantie fällt oder doch selber bezahlt werden muss, muss die Kosten für diese Prüfung im Normalfall nicht übernehmen. Zu diesem Schluss kommt das Landesgericht Steyr, das eine entsprechende Klausel der österreichischen Elektrohandelskette Hartlauer als gesetzwidrig und unzulässig einstufte. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag mit.
Kosten auf Kunden abwälzen
Der Verein hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage eingebracht. Dabei ging es um folgende Klausel, die Verbraucher bei Reparaturanträgen ausgehändigt bekamen: "Garantie-Antrag: Wenn sich herausstellen sollte, dass es sich nicht um einen kostenfreien Garantiefall oder um einen Fall der Gewährleistung handelt, werden die gesamten Kosten (auch für den Kostenvoranschlag) vom Kunden übernommen."
Die Kosten für die Klärung von Gewährleistungsansprüchen müsse im Normalfall das Unternehmen tragen, urteilte das Gericht. Der Unternehmer dürfe sie nicht mittels einer Standard-Klausel als Kosten eines nicht beauftragten Kostenvoranschlags auf den Verbraucher übertragen. Auch dass Hartlauer - wenn auch durch einen von der Firma beauftragten externen Experten - selbst beurteilt, ob die von ihr erbrachte Leistung mangelhaft war, stellt für das Gericht eine Benachteiligung der Verbraucher dar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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