Zentrales Wählrerregister kommt ab 1.1.2018
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Das neue Zentrale Wählerregister soll mit Anfang 2018 zur Verfügung stehen, könnte also schon bei der kommenden Nationalratswahl zum Einsatz kommen, sollte diese nicht vorgezogen werden. Wie SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann in einer Aussendung betonte, bringe dies nicht nur eine Erleichterung bei der administrativen Abwicklung der Wahlen sondern sei bürgerfreundlich.
Volksbegehren könnten dann in jedem Gemeindeamt (und nicht nur in jenem der Heimatgemeinde) unterzeichnet werden. Offen zeigt sich Wittmann zur Forderung der NEOS, auch die Unterstützung von Wahllisten über das zentrale Wählerregister flexibel in jeder Gemeinde möglich zu machen - dies sollte ebenfalls im Zuge einer größeren Wahlrechtsreform diskutiert werden.
Elektronische Stimmabgabe
VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sieht die Grundlage gesetzt, dass mit dem Wählerregister auch die elektronische Teilnahme an Volksbegehren ermöglicht und damit eine neue Qualität im demokratischen Willensbildungsprozess in Österreich erzielt werde. Weiterer Vorteil sei, dass eine eindeutige Registrierung aller Wahlberechtigten garantiert werde. Das verhindere von vornherein zuletzt vorgekommene Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe. Auch Doppelregistrierungen, etwa bei Auslandsösterreichern, könnten so verhindert werden.
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