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Start-Up sagt Roaming-Kosten den Kampf an

Das Grundprinzip von CrowdRoaming ist Geben und Nehmen. Im konkreten Fall läuft es so ab: Ein User installiert die neue App und kann dadurch in seinem Heimatland seinen mobilen Internetzugang mit anderen Anwendern über einen mobilen Hotspot teilen. Dabei kann der User selbst bestimmen, wie viel Transfervolumen den anderen CrowdRoaming-Anwendern pro Monat zur Verfügung gestellt wird. Mindestens müssen 20, maximal können 100 MB angeboten werden. Wird diese Grenze überschritten, können sich andere User nicht mehr mit dem mobilen Hotspot verbinden.

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Befindet man sich selbst im Ausland, kann man die Datenverbindung anderer CrowdRoaming-Nutzer verwenden. Dabei spielt es keine Rolle ob oder wie viel man von seinem eigenen Datenvolumen zur Verfügung gestellt hat. Das Prinzip, seine eigene Internetverbindung zu teilen, ist daebei nicht komplett neu. Auch der Dienst Fon basiert auf einer ähnlichen Idee.

Verschlüsselt
Die Verbindung zwischen den Usern wird durch einen VPN-Server komplett verschlüsselt, was laut den Machern auch das wichtigste Feature darstellt. "Die Verbindung ist stark geschützt, was zur Folge hat, dass die übertragenen Daten sehr sicher sind", so Frederik Den Haan, Mitarbeiter von CrowdRoaming, gegenüber der futurezone.

Grundlage für den Dienst ist die gleichnamige App, die derzeit lediglich für Android verfügbar ist. An einer iOS-Version werde laut den Machern derzeit gearbeitet. Die App ist derzeit noch die größte Schwäche des Dienstes, wie auch die futurezone im Test feststellen musste. Die Funktion, selbst die Internetverbindung zu teilen, wird nur von einigen wenigen Geräten unterstützt, auf denen Android in der Version 4.0 (Ice Cream Sandwich) oder darunter installiert sein muss. Bei neueren Smartphones kommt eine Fehlermeldung. Die Entwickler haben aber auch hier versprochen, bald eine neue Version nachzuliefern. Bereits in drei Wochen soll eine neue Version veröffentlicht werden, wie es auf Anfrage der futurezone heißt.

Beim futurezone-Test war es auch mit einem älteren Gerät nicht möglich, erfolgreich eine Zugang zum Web aufzubauen, zwar wird der Hotspot gefunden, eine Verbindung mit dem Internet konnte dennoch nicht hergestellt werden.

Akku und Reichweite
Ob die App, die laut Google bislang von 1.000 - 5.000 Nutzern heruntergeladen wurde, breiten Anklang findet, darf zumindest bezweifelt werden. Stellt man sein Smartphone als WLAN-Hotspot zur Verfügung, schrumpft nämlich nicht nur das eigene Datenvolumen, sondern auch die Akkuladung. Gerade in Zeiten, wo man mit Smartphones gerade einmal einen Tag durchkommt, dürften sich viele User zweimal überlegen, ob sie die Funktion aktivieren.

Die zweite Problematik ist die geringe Verbreitung in Verbindung mit der geringen Reichweite der Smartphones-Hotspots. Findet man tatsächlich einmal einen aktiven CrowdRoaming-User, muss man sich schon im selben Raum befinden, um eine ungestörten WLAN-Empfang zu gewährleisten. 

Rechtliches
Auch der rechtliche Aspekt sollte bedacht werden, wenn man seinen Internetzugang anderen zur Verfügung stellt. Wird jene für illegale Aktivitäten genutzt, gehe man ein Risiko ein, wie Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA) auf Anfrage der futurezone erklärt. Grundsätzlich stehe man dem Prinzip bei der ISPA jedoch positiv gegenüber: „Wir finden die Idee gut, weil es Menschen ermöglicht, einen Zugang zum Internet zu bekommen".

Illegale Nutzung
Wie groß das Risiko wirklich ist, kommt auf den konkreten Fall an. Lädt sich jemand Kinderpornografie über den Hotspot herunter, kann es für den Betreiber des Hotspots unter Umständen sehr unangenehm sein, wenngleich eine Verurteilung unwahrscheinlich ist: „Hier sind wir im Bereich des Strafrechts, da wird man nur verurteilt, wenn sie selbst über derartiges Material verfügen beziehungsweise wenn sie im Internet wissentlich auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger zugreifen", sagt Schubert. Stellt man lediglich die Internetverbindung über einen Dienst wie CrowdRoaming zur Verfügung, wird es laut dem Experten nicht für ein Urteil reichen, jedoch könnte unter Umständen die Exekutive vor der Tür stehen, das Smartphone beschlagnahmen und zu einem sicherlich nicht angenehmen Gespräch einladen.

Downloads
Zivilrechtlich wird es laut dem Experten komplizierter, zum Beispiel wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht. Hier kann man sich als Anbieter eines CrowdRoaming-Hotspots nämlich auf das E-Commerce-Gesetz (ECG), Paragraph 13 berufen: „Der Gesetz sagt, wenn ich lediglich Daten durchleite, kann ich nicht haftbar gemacht werden", so Schubert.

Der Gesetzgeber schützt aber nicht vor Unterlassungsansprüchen, die von Anwaltskanzleien versandt werden und für die nicht selten Beträge von mehreren Hundert Euro fällig sind. Bekommt man ein derartiges Schreiben, solle man sich an eine Konsumentenschutzorganisation oder den Internet-Ombudsmann wenden und keinesfalls sofort bezahlen.

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Thomas Prenner

ThPrenner

Beschäftigt sich mit Dingen, die man täglich nutzt. Möchte Altes mit Neuem verbinden. Mag Streaming genauso gern wie seine Schallplatten. Fotografiert am liebsten auf Film, meistens aber mit dem Smartphone.

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