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Mobilfunk

Urteil: „3“ Tarifveränderungen zu "Sixback" rechtswidrig

Bei dem Tarif „Sixback“ des Mobilfunkanbieters Hutchison Drei wurde geworben, dass Kunden sechs Cent pro telefonierter Minute aus anderen Mobilfunknetzen erhalten würden. Da dies laut Drei missbraucht wurde, wurde beschlossen, dass der Vertrag nur noch bis Oktober 2017 gelten soll und Kunden von da an automatisch einen neuen Vertrag erhalten würden. Das berichtet "help.orf.at".

Drei sah vor, dass das bisher angesammelte Guthaben mit der Vertragsänderung verfallen würde. Das sieht der Oberste Gerichtshof als rechtswidrig an, denn Drei warb damit, dass es „ein ganzes 3Leben lang“ gelten würde.

Auch wurde die Verlängerung der Kündigungsfrist von Altverträgen untersagt. Ursprünglich hätte die Kündigungsfrist von Altverträgen von acht auf zwölf Wochen verlängert werden sollen. Der Verbot wurde damit begründet, dass Kunden die Möglichkeit haben sollten, „rechtzeitig auf ein von einem Konkurrenzunternehmen, für kurze Zeit als Aktion gepriesenes Angebot“ zu reagieren.

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