Was der ORF mit Flimmit vorhat
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Dass man hier nicht zuletzt aus Spargründen Änderungen will, war bereits bekannt. Nun liegt das Konzept auf dem Tisch: Flimmit soll von einem kommerziellen zu einem öffentlich-rechtlichen Angebot werden und überwiegend ORF-Produktionen - Filme und Serien - zeigen. Bezahlpflichtig soll der Dienst aber bleiben.
Den „Vorschlag für einen öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Filme und Serien)“ hat der ORF online publiziert. Somit startet die im ORF-Gesetz vorgesehene sogenannte Auftragsvorprüfung. Marktteilnehmer, die sich von dem neuen Angebot des Öffentlich-rechtlichen als betroffen betrachten, können zu dem Angebot Stellung nehmen, die Frist dafür ist der 11. September 2017. Danach muss der ORF laut Gesetz bei der KommAustria die Genehmigung des Angebots beantragen.
Zwei Millionen Euro Verluste
Flimmit steht seit 2016 über die Tochter ORF gänzlich im ORF-Besitz. Bisher wurde es „stand-alone kommerziell, das heißt ohne Einsatz von Programmentgelt betrieben und finanziert“, führt der ORF in dem Papier aus. Allerdings: So sei keine Kostendeckung möglich. Die kumulierten Verluste der vergangenen drei Jahre betragen laut ORF rund zwei Millionen Euro, ein Turnaround sei „trotz eines rigiden Sparprogramms“ nicht abzusehen. Ein Grund seien kostspielige Rechte. Und für ausreichend Werbeeinnahmen fehle die „kritische Menge an Endnutzern“ - auch deshalb, weil es dem ORF per Gesetz verboten sei, das kommerzielle Flimmit mit seiner Marke zu bewerben. „Vor diesem Hintergrund wird die Einstellung (...) erfolgen, wenn kein alternatives Finanzierungsmodell gefunden werden kann.“
„Öffentlich rechtlicher Abrufdienst“
Der ORF glaubt aber, eines gefunden zu haben - als „öffentlich-rechtlicher Abrufdienst des ORF“. Das heißt, dass man sich ein „Ko-Finanzierungsmodell“ wünscht: Flimmit soll zum einen von Gebührengeldern, zum anderen weiterhin von den Endkunden „in Form eines Bezahlmodells“ getragen werden. Überwiegend würde man dabei auf ein Abo-Modell, in Einzelfällen - je nach Status der Produktion in der Verwertungskette - auf Einzelverrechnung setzen.
Zu sehen wären auf der Plattform dann vor allem ORF-Produktionen, die nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist aus der TVThek weichen müssen: „Geplant ist eine schrittweise Bündelung aller nach TV-Ausstrahlung und 7 Tage Catch-Up TV- abrufbaren audiovisuellen Inhalte des ORF auf der Plattform.“ Sonstige Kaufproduktionen - bisher machen sie laut ORF rund 30 Prozent des Flimmit-Portfolios aus - wären „in quantitativ untergeordnetem Umfang“ nur mehr mit „ORF-Programmbezug bzw. -kontext“ vorgesehen. Als Inhaltskategorien nennt das Angebotskonzept unter anderem österreichisches und europäisches Kino, österreichische und europäische Serien, „Archivschätze“, Kinderprogram, Dokus, Magazine und Shows oder „Preisgekröntes“ (prämierte Produktionen).
"Einfacher zu finden"
Die Vorteile einer solchen Flimmit-Reform wäre nach Ansicht des ORF, dass die Zuseher auf ORF-Sendungen länger und über die Ausstrahlung im TV hinaus zugreifen können. Man trage so der veränderten Mediennutzung Rechnung. Der Content wäre auch leichter zu finden als etwa auf Netflix, wo einzelne Produktionen schon jetzt abrufbar sind - dort müsse man sie aber recht mühsam suchen, so der ORF. Und die Verwertungs- und Vermarktungskette für ORF-Produktionen würde erweitert, ebenso wie ihre Attraktivität fürs Publikum, da sie kuratiert und mit weiteren Inhalten ergänzt würden.
Flimmit würde nach diesem Modell im Jahr 2018 rund 1,04 Millionen Euro kosten, wird in dem Konzept vorgerechnet. An Erlösen rechnet man im kommenden Jahr mit 539.885 Euro. Im Jahr 2022 sollen sie - bei knapp zwei Millionen Euro Kosten - auf 1,5 Millionen Euro gestiegen sein.
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