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Urheberrecht

Studie: Moral spielt für Filesharer keine Rolle

Zusammen mit vier weiteren EU-Ländern (UK, Italien, Slowenien, Schweden) untersuchten Elfriede Penz und Eva Hofmann von der WU Wien die Moral beim Filesharing. In der repräsentativen Studie wurden 1.006 Personen befragt, ob sie digitale Güter unautorisiert downloaden würden, falls sich dazu die Gelegenheit ergäbe. Die Absicht, digitale Güter unautorisiert zu erwerben wird laut Studienergebnissen eher nicht als moralisches Dilemma wahrgenommen, zumal auch keine rechtlichen Konsequenzen befürchtet werden.

Moral nur bei Nicht-Filesharern existent
Wie groß und wahrscheinlich die negative Konsequenz von Filesharing ist und ob es innerhalb der sozialen Gruppe Übereinstimmung dazu gibt, führt bei jenen, die beabsichtigen Dateien zu downloaden, als auch bei jenen, die sich noch unsicher sind, nicht dazu, dass sie ein moralischen Urteil bilden. Lediglich bei jener Gruppe, welche angab, die Gelegenheit zum Filesharing nicht zu nutzen, spielte Moral in ihrem Urteil eine Rolle.

Die Konsequenzen für unautorisiertes Downloaden und Filesharing werden als gering und unwahrscheinlich eingeschätzt, daher schätzen die Konsumenten Filesharing auch nicht als moralisches Problem ein, schließen die WU-Forscherinnen daraus. Die Übereinstimmung in der sozialen Gruppe zum Thema scheint den Ausschlag zu geben, ob etwas als moralisch definiert wird oder nicht. Bei jenen, die nicht wussten, ob sie Filesharing betreiben würden, ist die Wahrnehmung eines moralischen Problems davon abhängig, wie rasch die Konsequenzen eintreffen würden.

Konferenz in Wien zum Thema
Mit diesem Thema befassen sich in den nächsten zwei Tagen (Freitag und Samstag) auch die

. Der Organisator Peter Tschmuck dazu: „Heutzutage differenzieren Musikkonsumenten sehr genau, für welche Musik sie Geld ausgeben und für welche nicht.“

Für Tschmuck haben „exemplarisch hohe Strafen bei Filesharing-Delikten, wenn überhaupt, nur eine sehr kurzfristige Wirkung“. „Restriktive, gesetzliche Maßnahmen“ sind für den Experten kein probates Mittel zur Umkehr dieses Trends: „Es wird über kurz oder lang eine Musikflatrate eingeführt werden, die es ermöglicht, für diese Art der Nutzung die Rechteinhaber zu vergüten.“ Dies sei auch insofern notwendig, als sich der Musikkonsum ausdifferenziert habe, „und zwar in dem Sinn, dass unterschiedliche Kanäle für den Musikkonsum parallel und gleichzeitig genutzt werden“.

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