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Kartellamt stellt Verfahren gegen Amazon und Apple ein

Die Unternehmen hätten die kritisierten Klauseln zu Jahresbeginn aufgegeben, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag mit. Das Verfahren sei daraufhin ohne förmliche Entscheidung abgeschlossen worden. Auslöser des Verfahrens war eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die sich gegen verschiedene Praktiken von Audible wendete, unter anderem gegen die exklusive Belieferung an den Apple-Online-Shop iTunes. Das Kartellamt hatte bei seinen Ermittlungen mit der EU-Kommission zusammengearbeitet.

„Die Exklusivvereinbarung betraf die Absatzmöglichkeiten von Hörbuchverlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatzmöglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Audible und Apple hätten bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. „Durch die Streichung der Exklusivvereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen.“ Dadurch würden eine größere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise für die Verbraucher ermöglicht.

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