Motorola droht Smartphone-Verkaufsstopp in Deutschland
Das Landesgericht Mannheim hat entschieden, dass Motorola mit dem Moto G und dem Moto X Patente von LPKF Laser & Electronics verletzt, wie aus einer Presseaussendung des Unternehmens hervorgeht. Aus diesem Grund hat LPKF das Recht auf Schadensersatz sowie einen Verkaufsstopp und Rückruf der Geräte zu verlangen. Laut BBC haben sich die Verantwortlichen derzeit noch nicht entschieden, ob sie tatsächlich so weit gehen wollen, den Verkauf der Smartphones stoppen zu lassen. Außerdem kann Motorola noch in Berufung gehen.
Risiken
Den Verkaufsstopp zu erzwingen, birgt für Motorola auch gewisse Risiken, wie Patentexperte Florian Müller der BBC erklärt: „Wenn LPKF diese Maßnahme ergreift, drohen auch wirtschaftliche Konsequenzen“. Demnach könne Motorola im Falle einer Berufung und Revision des Urteils seinerseits auf Schadensersatz klagen.
Das betroffene Patent betrifft die Integration der Antennen in den Smartphones. Dabei kommt mit Laser Direct Structuring (LDS) ein spezielles Verfahren zum Einsatz, das per Laser Aussparungen für Antennenbauteile in das Kunststoffgehäuse brennt. LDS wurde offenbar von LPKF 2013 in China patentiert, in weiterer Folge wurde das Patent von chinesischen Behörden aber als unrechtmäßig befunden. Seitdem haben einige Unternehmen das Verfahren eingesetzt, ohne dem Unternehmen Gebühren zu bezahlen.
„Wir werden kämpfen“
„Je attraktiver ein Patent ist, desto härter muss man kämpfen, es zu schützen“, sagt Ingo Bretthauer, CEO von LPKF gegenüber BBC. „Wir werden weiterhin für unser Patent in China kämpfen und systematisch Schritte gegen Verletzungen außerhalb von China setzen. Das ist ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Geschäfts von Technologieunternehmen“, so Bretthauer weiter.
Bislang hat der Streit noch keine Auswirkungen auf den Einzelhandel. Das Moto G und das Moto X sind weiterhin bei diversen Händlern im Angebot.