Die 5 frechsten Betrugsmaschen auf Willhaben, eBay, Shpock und Co
Wer gerne gebrauchte Gegenstände auf Online-Flohmärkten wie Willhaben.at, eBay, Shpock oder dem Facebook Marketplace verscherbelt, muss derzeit besonders aufpassen. Denn hinter den vermeintlichen Privatinteressenten verbergen sich oft gefinkelte Kriminelle, die nichts unversucht lassen, um an die Ware, an Geld oder sensible persönliche Daten zu gelangen. Sitzt man einem Betrug auf, ist es anders als beim klassischem Online-Shopping kaum möglich, für den Verlust entschädigt zu werden.
1. Falsche Zahlungsbestätigung vor Versand
Dieser Trick ist der Klassiker, um Verkäufer um ihre Ware und ihr Geld zu bringen. Der vermeintliche Käufer behauptet, die Überweisung sei bereits erfolgt, man möge daher die Ware zusenden. Als Beweis wird eine gefälschte Bestätigung mitgeschickt. Experten raten daher, die Ware erst dann auf die Post zu bringen, wenn das Geld wirklich auf dem eigenen Konto eingetroffen ist. Noch sicherer ist es überhaupt, alles bei einem echten Treffen abzuwickeln.
2. Abwicklung über eine erfundene Spedition
Diese Betrugsmasche betrifft vor allem wertvollere Produkte wie Möbel oder Fahrzeuge. Es beginnt meist damit, dass der Betrüger an der Plattform vorbei über SMS oder eMail Kontakt aufnimmt. Es wird vorgegaukelt, dass eine Spedition den Versand abwickelt. Nach Austausch der Kontodaten folgt der Trick mit der Zahlungsbestätigung.
Diese suggeriert, der Käufer habe statt 1.000 Euro auch die Versandkosten von 200 Euro überwiesen, die man dann der Spedition zukommen lassen müsse. Tut man dies, landet das Geld natürlich nicht bei der erfundenen Spedition, sondern bei den Betrügern. So zahlt der Verkäufer sogar noch 200 Euro drauf.
3. Sichere Bezahlmethode nachgebaut und gefälscht
Wer auf Willhaben die sichere Bezahl- und Lieferoption PayLivery auswählt, kann eigentlich darauf vertrauen, dass sowohl die Überweisung, als auch der Versand rechtens ist. Laut der auf Online-Betrug spezialisierten Seite Watchlist Internet wird der praktische Service von Kriminellen in den vergangenen Wochen wiederholt vorgeschoben, um Verkäufer hinters Licht zu führen. Sie werden über SMS auf eine gefälschte PayLivery- und Wilhaben-Seite gelockt. Dort lassen sich manche dazu verleiten, Bank- und Kreditkartendaten anzugeben.
Spätestens, wenn man nun eine Bestätigungsaufforderung der Bank am Handy bekommt, sollten alle Alarmglocken schrillen. Denn mit dieser segnet man nicht etwa den Eingang des Betrags am eigenen Konto ab, sondern hat eine von den Kriminellen ausgelöste Zahlungsanweisung auf deren Konto freigegeben. „Auf diese Weise sind bereits Leute um bis zu 1.000 Euro geprellt worden“, bestätigt Declan Hiscox von Watchlist Internet der futurezone.
4. Ungeschützt wegen falschem Paypal-Kanal
Als Käufer ist Vorsicht geboten, wenn das Gegenüber darauf drängt, den Betrag über die spezielle Funktion „Familie und Freunde“ zu senden. Anders als bei der regulären Paypal-Nutzung genießt man dabei nämlich keinen Käuferschutz. Kommt die Ware nicht an, bleibt man auf den Kosten sitzen. Der Betrüger bleibt von Paypal unbehelligt.
5. Dreiecksbetrug als gefinkeltes Kürprogramm
Bei dieser Masche werden gleich zwei Unschuldige betrogen. Der Kriminelle will eine Ware erwerben und teilt dies dem Verkäufer mit. Gleichzeitig erstellt er eine gefälschte Anzeige mit dem exakt gleichen Angebot. Ein anderer Käufer fällt auf diese Anzeige herein und überweist den Betrag an den Original-Verkäufer.
Aufgrund der manipulierten Kommunikation, die der Betrüger im Hintergrund geschickt weiterverfolgt, schickt der Verkäufer die Ware unwissentlich an den Kriminellen. Der echte Käufer geht leer aus. Der Verkäufer hat auch ein Problem, weil er die Ware nicht an denjenigen geschickt hat, der eigentlich bezahlte.
Tipps, wie man sich vor Betrug schützen kann
1. Direkt über Plattform kommunizieren
Vorsicht ist geboten, wenn man abseits der Verkaufsplattform über SMS oder E-Mail kontaktiert wird. Die Anbieter empfehlen, die offiziellen Kommunikationskanäle nicht zu verlassen, auch weil man damit besser vor Phishing-Angriffen geschützt ist.
2. Versand erst, wenn das Geld da ist
Mündliche Versprechungen oder angebliche Zahlungsbestätigungen ignorieren - letztere können leicht gefälscht sein. Die angebotene Ware sollte folglich erst versandt werden, wenn das Geld wirklich auf dem Konto aufscheint.
3. Übergabe vor Ort
Wenn möglich, sollten Geschäfte zwischen Privatpersonen bei einem persönlichem Treffen abgewickelt werden. So kann nicht nur die Ware überprüft werden, sondern auch sichergestellt werden, dass auch mit der Bezahlung alles in Ordnung geht.
4. Verdächtige Formulierungen
Darauf achten, ob eine Kontaktnachricht verdächtig formuliert ist und ob Links tatsächlich auf legitime Webseiten führen. Bei vielen Betrugsfällen finden sich seltsame Formulierungen und schlechtes Deutsch, da es sich bei den Kriminellen oft um internationale Organisationen handelt. Teilweise wird auch mit Textbausteinen gearbeitet. Wenn die Kontaktaufnahme nicht auf das eigene Inserat eingeht, sollte man besonders vorsichtig sein.
Auch auf den Plattformen selbst finden sich gute Tipps für mehr Sicherheit. Willhaben etwa hat diese auf einer eigenen Unterseite übersichtlich zusammengefasst.
Bei Betrug kaum Aussicht auf Erfolg
All den Fällen ist gemein, dass man im Ernstfall schlechte Karten hat, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Denn das Geld verschwindet meist im Ausland und Behörden werden bei Summen unter 10.000 Euro international kaum tätig. Auch das Verbraucherschutzrecht greift bei den meisten Online-Marktplätzen nicht, da es sich im Grund genommen ja um ein Geschäft zwischen zwei Privatpersonen handelt.
Auch Banken und Kreditkartenfirmen springen nicht zwingend ein, wenn man bei so einem Geschäft einem Betrug aufsitzt. Wer dann auch noch per Zweifaktor-Authentifizierung eine Transaktion bestätigt oder wie im Fall der Spedition selber eine Überweisung in Auftrag gibt, kann nur auf die Kulanz der Bank oder des Kartenanbieters hoffen.