Spionage im Kinderzimmer: Puppe Cayla wird verboten
Sie war das „Top 10 Spielzeug des Jahres 2014“: die smarte Puppe "My friend Cayla". Sie lässt sich per Bluetooth mit dem Smartphone verbinden. Sie verfügt über Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich über eine iOS- oder Android-App steuern. Per App kann man der Puppe dann Fragen stellen und mit ihr reden. In Deutschland wurde sie jetzt von der Bundesnetzagentur als „verbotene Sendeanlage“ eingestuft und verboten.
Auslöser dafür war ein Rechtsgutachten von Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes, der die Puppe auf ihre rechtliche Vereinbarkeit mit dem Telekommunikationsgesetz untersucht hatte. In seinem Gutachten stellte er fest, dass die Puppe aufgrund eines ungesicherten Zugriffs auf das Mikrofon via Bluetooth als „verbotene Sendenanlage“ einzustufen sei, berichtet netzpolitik.org.
Rechtsgutachten
„Es sprechen entscheidende Gründe dafür, dass die Puppe eine verbotene Sendeanlage im Sinne des § 90 Telekommunikationsgesetz ist. Jedes bluetoothfähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch über mehrere Wände hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, sagt Hessel.
In Folge kam auch die deutsche Bundesnetzagentur zu demselben Schluss. Der Verkauf von Calya wird daher in Deutschland verboten. Doch das ist nicht alles: Auf den Besitz von „verbotenen Sendeanlagen“ stehen Strafen von bis zu zwei Jahren Haft. Betroffene Eltern, die das Spielzeug für ihr Kind gekauft haben, müssen die Puppe also vernichten. Dazu rät zumindest die Bundesnetzagentur.
Kritik von Konsumentenschützern
Auch in Österreich hat der Verein für Konsumenteninformation vor kurzem vor dem smarten Spielzeug gewarnt. Die Puppe sei ein Datenschutzrisiko und eine „Spionin im Kinderzimmer“. Mit einem bluetoothfähigen Smartphone könne „jeder ganz leicht durch die eingeschaltete Puppe sprechen und auch alles in ihrem Umfeld mithören“, weil die Verbindung völlig ungesichert sei. „Dieses Sicherheitsrisiko muss dem Unternehmen schon länger bekannt sein. Geändert hat sich aber wenig“, kritisiert Ulrike Docekal vom VKI.
Allerdings ist ein Verbot, wie es in Deutschland erfolgt ist, hierzulande nicht möglich. „Wir haben eine andere Rechtslage, die betroffene Bestimmung haben wir in Österreich nicht“, sagt Docekal auf futurezone-Anfrage. Der VKI bietet Eltern, die Cayla gekauft haben, allerdings Hilfe bei der Rückgabe an.