"Tausende zahlen wohl zu Unrecht GIS-Gebühren"
Rund 50.000 Personen in Österreich zahlen zu Unrecht GIS-Gebühren, schätzt der Salzburger Anwalt Arnold Gangl. Er vertritt einen Wiener, der nur über Computer samt Internetanschluss verfügt, aber dennoch Radiorundfunkgebühren abliefern soll. In einem Anfang dieser Woche ergangenem Urteil hat der Bundesverwaltungsgerichts in einem Musterverfahren entschieden, dass dies nicht ausreicht, um GIS-Gebühren zahlen zu müssen. Der nicht rechtskräftige Entscheid, der laut ORF und GIS lediglich auf einem Einzelfall beruht, lässt sich laut Gangl allerdings auf zahlreiche ähnliche Fälle anwenden. "Tausende zahlen wohl zu Unrecht GIS-Gebühren." Der Gang vor das Höchstgericht scheint fix.
Bestätigen die Höchstrichter das Urteil, stellt sich die Frage, ob man unrechtmäßig bezahlte GIS-Gebühren zurückfordern kann. Laut Gangl ist das nicht so einfach: „Es gibt keinen zivilrechtlichen Weg, eine mögliche Rückforderung einzuklagen.“ Zudem gäbe es auch keinen Automatismus, der die GIS zur Rückzahlung verpflichten könnte. Man sei darauf angewiesen, dass die GIS einen solchen Antrag positiv behandelt.
„Sollten die Höchstrichter anderer Ansicht sein und der GIS recht geben, stellt sich die Frage, ob auch Geschäftsräume Rundfunkgebühren abliefern müssen, da viele über Computer mit Internetanschluss verfügen“, erklärt Gangl.
Haushaltsabgabe als Ausweg
Abhilfe könnte eine Haushaltsabgabe schaffen, wie sie in Deutschland seit Anfang 2013 eingehoben wird. Die Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss von jedem Haushalt geräteunabhängig entrichtet werden.
Gangl sieht auch in Österreich den Druck auf den Gesetzgeber in Richtung einer solchen Abgabe steigen. Es sei angesichts der technischen Möglichkeiten zunehmend schwieriger zu entscheiden, welche Geräte gebührenpflichtig sind und welche nicht. Eine allgemeine Haushaltsabgabe könnte das Gebührenmodell vereinfachen.
GIS und ORF wollen das letztinstanzliche Urteil abwarten. Bezüglich einer möglichen Haushaltsabgabe sei der Gesetzgeber am Zug, sagt GIS-Pressesprecher Herbert Denk. Im zuständigen Kulturministerium war auf Anfrage des KURIER niemand zu erreichen.
Feststellungsbescheid verlangen
Wer in den eigenen vier Wänden weder Fernsehgerät noch Radio hat und von der GIS dennoch einen Zahlschein erhält, soll einen Feststellungsbescheid verlangen. Da dieser rechtsmittelfähig ist, lässt es sich damit vor dem Bundesverwaltungsgericht - unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist - beeinspruchen.