BMVIT fördert Breitband für KMUs mit 21 Millionen Euro
Kleine und mittlere Unternehmen, die in einen Glasfaser-Internetanschluss investieren, können sich diese Investition fördern lassen. 21 Mio. Euro aus der "Breitband-Milliarde" seien für KMU reserviert, sagte Infrastrukturminister Jörg Leichtfried (SPÖ) am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. "Wir übernehmen bis zu 50 Prozent der Kosten, wenn ein Betrieb ans Glasfasernetz angebunden wird."
Die Ausschreibung zum Förderprogramm startet am 31. Mai 2017, die Wirtschaftskammer wird die Unternehmen über das Förderangebot informieren. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern, "das ist sehr breitbandig", erklärte die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster.
Wer zuerst mahlt
Die Höchstförderungssumme beträgt laut Leichtfried 50.000 Euro, "wir gehen aber davon aus, dass es auch sehr viele Projekte geben wird, die sehr viel weniger kosten werden als diese 50.000". Es sei derzeit schwer abzuschätzen, wie viele Betriebe diese Förderung in Anspruch nehmen werden. "Es ist ein Open Call, das Geld steht so lange zur Verfügung, bis es verbraucht ist." Er sei auch bereit, bei Bedarf über eine Aufstockung nachzudenken, sagte der Minister.
Von der Breitbandmilliarde seien die ersten 200 Mio. Euro schon verbraucht, der jetzige Call umfasse insgesamt 140 Mio. Euro, erklärte Leichtfried. Geplant sei auch, Schulen per Glasfaser an das Breitbandnetz anzuschließen, dafür seien weitere 9 Mio. Euro vorgesehen. "Knapp zwei Drittel unserer 330.000 KMUs haben noch immer keine leistungsfähige Breitbandanbindung", sagte Leichtfried.
Es gebe in nahezu allen Branchen Bedarf, Klein- und Mittelbetriebe an das Hochleistungsinternet anzubinden, sagte Scheichelbauer-Schuster, das sei für viele eine Überlebensfrage. Schnelle Übertragungsgeschwindigkeiten seien etwa notwendig, um Plandaten im Baubereich zu übermitteln oder zusammenarbeitende Betriebe in der Produktion und bei Dienstleistungen zu vernetzen, etwa bei Tischlereien oder im Kfz-Bereich.