Netzpolitik

EU-Datenschutz: "Mehr Ausnahmen als Regeln"

EU-weite Datenschutzstandards sind das Ziel jener Reform, die in Brüssel gerade Rat und Parlament auf Trab hält. Im Parlament wurden 3133 Abänderungsanträge eingebracht, angeblich war sogar das Faxgerät der Einreichstelle mit dieser Flut überfordert. Wie das Match um die Datenschutz-Standards ausgeht, wird sich in den nächsten zwei Monaten zeigen, denn am 24. und 25. April tagt der federführende LIBE-Ausschuss.

Ein Trend, der sich bei den Einreichungen abzuzeichnen scheint, ist der, dass sich die Abgeordneten für mehr Ausnahmen als Regeln aussprechen. "Wenn man alle vorgeschlagenen Ausnahmen zusammen nimmt, dann bleibt vom Gesetz praktisch nichts mehr übrig", schreibt die Initiative europe-v-facebook.org in einer Presseaussendung.

So schlägt beispielsweise der konservative Verhandlungsführer Voss (CDU) vor, die interne Datenverarbeitung aller „Kleinunternehmen" vom Gesetz auszunehmen (AM678). Damit wäre das Gesetz auf nur mehr 3,8 Prozent der Unternehmen anwendbar. „Warum sollen Kunden von kleinen Unternehmen weniger Rechte haben? So etwas kennen wir sonst im Rechtssystem auch nicht. Keiner würde auf die Idee kommen andere Konsumentenrechte nur bei großen Unternehmen gelten zu lassen", sagt Max Schrems dazu und fährt erklärend fort: "Stellen Sie sich vor: Ein Recht auf Gewährleistung gäbe es nur noch bei Amazon, aber nicht beim lokalen Händler - auf so eine Idee würde keiner kommen."

"Vorgehen gegen Facebook wäre schwieriger als heute"
Schrems kritisierte zudem, dass durch manche der geforderten Änderungen Fälle wie der von den Wiener Studenten gegen Facebook "schwieriger als heute" wären. "Unsere Erfahrung war, dass von Großunternehmen jede Ausnahme, Unklarheit und Abwägungsfrage benutzt wurde, um den Nutzern und den Behörden Steine in den Weg zu legen", so Schrems. Verwässerungen der Datenschutzverordnung gäbe es vor allem von Konservativen und Liberalen, die das Datenschutzniveau deutlich absenken wollen.

, kommt noch der Lobbykrieg der US-IT-Industrie hinzu, der bei manchen Abgeordneten gewirkt hat - schließlich wurde bei den Änderungsanträgen fleißig aus den Lobbypapieren kopiert.

Ein besonders heikler Punkt im Bezug auf Ausnahmen findet sich im Artikel 6 wieder. Dabei geht es um Fälle, in denen Daten ohne Zustimmung des Betroffenen und ohne gesetzliche oder vertragliche Grundlage wegen „legitimer Interessen" verarbeitet werden dürfen. Diese "legitimen Interessen" sind allerdings nicht genauer definiert. Während die eine Seite diese Fälle genau definieren will, gibt es eine breite Front, welche diese Ausnahme noch weiter öffnen will. „Hier braucht man nicht besonders kreativ sein, um die Probleme vorauszusehen. Die Verwertungsindustrie wird bei den vorgeschlagenen Definitionen nicht lang brauchen um ein ‚legitimes Interesse` an den IP-Adressen von Nutzern anzumelden. Nach dem Wortlaut der diskutierten Vorschläge kann mein ISP die Daten auch ohne weiteres weiterleiten. Da war die Aufregung um ACTA vergleichsweise surreal."

Bürgerproteste wie bei ACTA erwünscht
Schrems würde sich daher einen "öffentlichen Druck und Bürgerproteste" wünschen, ähnlich wie sie beim internationalen Handelsabkommen ACTA der Fall gewesen seien. "Wir empfehlen jedem zumindest E-Mails an seine EU-Abgeordneten zu schicken", so Schrems. Bürger können sich an Datenschutzkampagnen wie wirwollendatenschutz.at oder privacycampaign.eu beteiligen. "Dem Schutz persönlicher Daten und der Wahrung der Privatsphäre der Menschen in Europa muss von unseren gewählten Volksvertretern höchste Priorität eingeräumt werden und darf nicht durch den Industrielobbyismus verwässert oder zahnlos gemacht werden", heißt es dazu auch seitens der Organisatoren von wirwollendatenschutz.at.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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