EU will Roboter als “elektronische Personen” klassifizieren
Ein Vorschlag des EU-Parlaments sorgt derzeit für Aufsehen. Demnach sollen Roboter in Zukunft als „elektronische Personen“ klassifiziert werden. Mit dem Gesetz will man sich den neuen Herausforderungen stellen, die durch aktuelle Entwicklungen in der Industrie und Technologie entstehen.
Die EU solle demnach einen speziellen rechtlichen Status für Roboter schaffen, "damit zumindest für die ausgeklügeltsten autonomen Roboter ein Status als elektronische Personen mit speziellen Rechten und Verpflichtungen festgelegt werden könnte, dazu gehört auch die Wiedergutmachung sämtlicher Schäden, die sie verursachen, und die Anwendung einer elektronischen Persönlichkeit auf Fälle, bei denen Roboter intelligente eigenständige Entscheidungen treffen oder anderweitig auf unabhängige Weise mit Dritten interagieren.“ Eingeführt werden soll außerdem ein europaweites Roboterregister.
Kritik
Der Vorschlag löst jedoch auch einiges an Kritik aus. „Wir halten das für nicht sinnvoll, weil es viel zu früh kommt“, sagt Patrick Schwarzkopf, der im Branchenverband VDMA den Fachverband Robotik und Automation leitet. Es sei nicht davon auszugehen, dass in drei bis fünf Jahren autonome und menschenähnliche Roboter in der Produktion anzutreffen seien.
„Das ist vielleicht in 50 Jahren mal ein Thema.“ Die vorgeschlagene Regulierung wäre bürokratisch und würde die Entwicklung der Robotik behindern. Schwarzkopf betonte, grundsätzlich sehe der VDMA den EU-Vorstoß positiv, die Basis für einen europäisch einheitlichen Rechtsrahmen für Robotik und autonome Systeme zu schaffen. Es gehe dabei auch um die Normung der Sicherheit. Nachdem der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments im Mai 2016 einen Entwurfsbericht vorgelegt habe, stehe der VDMA im Dialog, um eine Lösung zu finden. Schwarzkopf sagte weiter, es dürften „relativ schnell“ neue Rahmenbedingungen nötig werden, wenn Autos autonom führen.