Netzpolitik

Facebook-AGB: Nutzer wissen nicht, was sie akzeptieren

Facebook-Nutzer, die den AGB zustimmen, erteilen dem Online-Netzwerk weitreichende Rechte. Facebook darf etwa mit Profilbildern und persönlichen Informationen Werbung machen, die Daten der Nutzer für die Weiterentwicklung seines Produkts analysieren, sie in die USA weiterleiten und auch an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Nutzer willigen auch ein, bei der Nutzung des Dienstes ihren Klarnamen anzugeben und verzichten auf die Löschung geteilter Informationen. Dem Großteil der Nutzer ist dies aber gar nicht bewusst, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Staats und Verwaltungsrecht der Universität Wien zeigt, für die rund 1000 Nutzer des Online-Netzwerkes zwischen 14 und 70 Jahren befragt wurden.

"Von einer informierten Einwilligung kann in der Praxis keine Rede sein", sagt Studienautor Robert Rothmann. 99 Prozent der Befragten hätten nicht darüber Bescheid gewusst, dass sie bei allen datenschutzrelevanten Klauseln, die ihnen vorgelegt wurden, eingewilligt hätten. Lediglich drei Prozent würden auch dies tatsächlich tun, wenn sie die Wahl hätten, Facebook auch ohne die für sie fragwürdigen Bestimmungen zu nutzen.

Besonders hoch ist die Ablehnung mit jeweils weit über 80 Prozent bei der Verwendung des eigenen Profilbildes für Werbeanzeigen, sogenannte Social Ads, der Datenweiterleitung in die USA und beim Verzicht auf die Löschung von geteilten Inhalten. Mit der Klarnamenpflicht haben im Vergleich dazu nur 53 Prozent der Nutzer Probleme.

Die Studie bestätige, dass Facebook-Nutzer sich nicht ausreichend über die Nutzung ihrer Daten informiert fühlen und personalisierter Werbung sehr kritisch gegenüberstehen würden, sagt Christian Fuchs, Professor für Social Media an der University of Westminster in London, der an der Studie beteiligt war. Bei der Einwilligung der Nutzer zu den handle es sich um eine reine Schein-Zustimmung. Die Nutzer hätten eigentlich keine Mitsprache, seien nicht  adäquat informiert und hätten auch nicht ausreichend Optionen zur Auswahl.

Kaum jemand liest AGBs

Dass nur wenige Nutzer wissen, welche Rechte sie Facebook überantwortet haben, liegt vor allem daran, dass kaum jemand die Nutzungsbedingungen tatsächlich gelesen hat. 78 Prozent der Befragten gaben an, dass sie bei ihrer Registrierung die AGBs nicht gelesen oder lediglich überflogen hätten. Als Gründe dafür wurden unter anderem die Textlänge, der nötige Zeitaufwand und die Unverständlichkeit des Geschriebenen angegeben.

An der Gültigkeit der AGBs ändert das nichts. Bei der Registrierung bei dem Netzwerk finde nach herkömmlicher Rechtsauffassung sowohl die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung als auch die klassische zivilrechtliche Willenserklärung statt. "Es ist egal ob die AGBs gelesen werden, es reicht, dass man sich anmeldet", sagt Rothmann: "Wie der Verbraucher die Nutzungsbedingungen wahrnimmt, ist irrelevant."

Mit der Studie habe man überprüfen wollen, wie die Einwilligung der Nutzer zu den AGBs in der Praxis funktioniere, erläutert der Wissenschaftler. Die tatsächliche Qualität der Einwilligung sei "beachtlich gering".

Neue EU-Regeln "ändern wenig"

Dass die neuen EU-Datenschutzregeln, die ab Ende Mai durchgesetzt werden, etwas daran ändern werden, bezweifelt Rothmann. Es habe sich nicht so viel getan. Wirklich neu seien lediglich die Höhe der Strafen bei Datenschutzverstößen und das Koppelungsverbot. Das heißt, dass etwa Facebook die Nutzung seines Dienstes nicht an die Einwilligung zu weiteren Datenverarbeitungsprozessen abhängig machen dürfe.

Eine vertragliche Hauptleistung lasse sich allerdings sehr weit definieren, gibt der Rechtssoziologe zu bedenken. So könne Facebook etwa durchaus argumentieren, dass die Nutzung von Profilbildern und Nutzerinhalten für Werbung durchaus Teil des Dienstes sei:
"Je weiter die Definition, desto eher kann das Koppelungsverbot umgangen werden." Das Recht sei sehr dehnbar, meint Rothmann: "Wenn die ersten Fälle von den Höchstgerichten entschieden werden, wird man sehen, was die Datenschutzgrundverordnung kann."

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Strengere Regulierung der Unternehmen oder verbesserte Aufklärung der Verbraucher, könnte die Situation verbessern, meint Rothmann. Verbraucher seien aber schon heute überfordert und im Falle von Klagen in einer "extrem unterlegenen Position", gibt der Rechtssoziologe zu bedenken. Bei der Regulierung sei neben einer strengen Durchsetzung von Datenschutzregeln etwa die Einführung von Datenschutz-Labels ähnlich der Kennzeichnung von Nahrungsmitteln denkbar.

"Strukturelles Problem"

Das eigentliche Problem liege viel tiefer, meint Rothmann. Es bestehe darin, dass Persönlichkeitsrechte mit dem Aufkommen von Massengeschäften zunehmend Einzug in AGBs gehalten hätten. "Sie wurden kommerzialisiert." Dadurch, dass personenbezogene Daten Teil von Geschäftsmodellen geworden seien, habe sich das Problem verschärft: "Wenn ich mir ein Smartphone kaufe, muss ich schon beim Aufsetzen zehn AGBs akzeptieren. Und das ist erst der Anfang.

"Wenn man zu allem Nein sage, bestehe die Gefahr, dass man nicht mehr vollwertig am gesellschaftlichen Leben partizipieren könne.  Das Problem könne auch nicht auf Facebook reduziert werden: "Es bringt nichts, das isoliert zu diskutieren. Es ist ein strukturelles Problem." Es brauche jedenfalls Alternativen zu Facebook, meint Social-Media-Professor Fuchs: "Nämlich öffentlich-rechtliche und gemeingutbasierte soziale Medien."

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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