Grüne und FPÖ gemeinsam gegen Staatsschutzgesetz
Kein „Paarlauf“, sondern eine „Notwehrgemeinschaft“: Das ist die Drittelbeschwerde, die FPÖ und Grüne am Montag gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof eingebracht haben. Der gemeinsame Feind ist das Staatsschutzgesetz, das Ende Jänner im Nationalrat beschlossen worden ist und ab Juli in Kraft tritt. Die beiden Parteien haben „schwere verfassungsrechtliche Bedenken“ und sehen es als ihre Pflicht an, das Gesetz zum Fall zu bringen.
Das Ziel der Drittelbeschwerde ist nämlich eine Gesamtaufhebung des Staatschutzgesetzes und einiger Begleitbestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz und nicht die Löschung einzelner Paragraphen. Zur Umsetzung der Drittelbeschwerde wurden mit den Juristen Ewald Scheucher und Christof Tschohl zwei unabhängige Experten des AK Vorrat beauftragt.
Verletzung des Rechtsstaats
„Das Staatsschutzgesetz ist in jeglicher Hinsicht misslungen. Das Ziel, Bürger vor Terrorismus zu schützen, wird damit nicht erreicht, sondern man versucht, die Heuhaufen der Verdächtigen so zu vergrößern, dass man irgendwelche Nadeln darin findet“, erklärt Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, am Montag vor Journalisten. Die beiden Parteien sehen durch das Staatsschutzgesetz die rechtsstaatlichen Prinzipien mehrfach verletzt.
Ein Kritikpunkt, der sich in der Beschwerde findet, ist etwa die weitreichende Definition von „verfassungsgefährdenden Angriffen“. Auch Hasspostings, Fußballfans oder Tierschützer könnten etwa präventiv überwacht werden, wie Pilz betont. Der Deliktkatalog geht weit über den Bereich der Terrorismusbekämpfung hinaus. Es könne etwa jeder überwacht werden, der möglicherweise in Zukunft plant, ein Hassposting zu tätigen. „Wie will man drauf kommen, wer in Zukunft ein Hassposting veröffentlichen könnte?“ fragt Pilz. Damit könnte praktisch die Überwachung jedes einzelnen Bürgers gerechtfertigt werden.
Ausufernde Überwachung
Hinzu kommt, dass auch Kontaktpersonen ins Visier der Überwachung gelangen. „Bei einem Menschen liegen im Schnitt 100 bis 120 Kontakte vor. So ufert die Zahl der Überwachungsziele schnell völlig aus. Bei rund 5000 zu überwachenden Zielpersonen geraten bereits rund 500.000 Personen ins Visier des Verfassungsschutzes“, warnt Pilz.
Durch den Zugriff auf Standortdaten von Mobiltelefonen und die umfassenden Metadaten zur Kommunikation, die laufend jeweils für sechs Monate angeordnet werden können, wird die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile möglich. Diese „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ würde keiner richterlichen Kontrolle unterliegen. Auch gerade im Bereich der Datenweitergabe an ausländische Geheimdienste wie NSA, GCHQ seien keinerlei Kontrollen vorgesehen.
Mängel beim Rechtsschutz
FPÖ-Vizeklubchef Walter Rosenkranz weist daher auch auf die massiven Mängel beim Rechtsschutz hin. Der geplante Rechtsschutzsenat, der aus Beauftragten des Innenministeriums samt seinen Stellvertretern bestehe, habe den Namen nicht verdient. „Das ist kein qualitätsvoller, verfassungskonformer Rechtsschutz“, betont Rosenkranz.
Der dritte, heikle Punkt der beiden Parteien ist die Erteilung von Ermittlungsaufträge an sogenannte „Vertrauensleute“. „Zivilisten werden zu Hilfssheriffs“, kritisiert Pilz. Hier würden sämtliche gesetzlichen „Safeguards“ wie Zulässigkeitsvorraussetzungen und Begründungspflichten fehlen. „Es besteht die Gefahr, dass es zu ähnlichen Vorfällen wie im Fall NSU in Deutschland kommt“, heißt es.
"Begnadete Pfuscher"
Zwar seien in letzter Sekunde von den beiden Parteien Verbesserungen in das Gesetz hineinverhandelt worden, die betreffen etwa Ausnahmen für Berufsgeheimnisse von Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten, aber diese seien „nicht ausreichend“ gewesen, um jetzt auf eine Beschwerde gänzlich zu verzichten.
Pilz kritisiert: „Ohne die begnadeten Pfuscher des Innenministeriums hätte das Parlament ein durchaus gutes Gesetz zustande gebracht.“ Rosenkranz formulierte es etwas diplomatischer: Für Polizisten sei ein Polizeistaat ideal, die verlangen jedes Instrument, das es auf der Welt gebe. „Wir wollen aber einen Grundrechts- und Verfassungsstaat.“
Langer Atem notwendig
Die beiden Parteien haben die Verfassungsbeschwerde am Montag offiziell eingebracht. Sie rechnen mit einer Klärung der Rechtsfrage frühestens Anfang 2017. Die Bundesregierung wird nach Einlangen der Beschwerde voraussichtlich zu einer Stellungnahme eingeladen. Dann könne der Verfassungsgerichtshof eine mündliche Verhandlung anberaumen oder auch schriftlich entscheiden, wie Ewald Scheucher vom AK Vorrat das weitere Vorgehen erklärt.