Irische Datenschutzbehörde wird geklagt
Datenschutz? Bitte warten! So ähnlich läuft es mit Beschwerden wegen Datenschutzvergehen in Irland ab. Dort haben große IT-Riesen wie Facebook ihren Europa-Sitz. Die österreichische Bürgerrechtsorganisation noyb hat am 25. Mai 2018, als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist, 4 Beschwerden gegen diverse IT-Konzerne in ganz Europa eingebracht.
Eine Beschwerde in Frankreich hatte zu einer Geldstrafe gegen Google in der Höhe von 50 Millionen Euro geführt. Die Strafe wurde vom obersten Gericht in Frankreich mittlerweile als zulässig erklärt und bestätigt. Die irische Datenschutzkommission hingegen hat es in 2 Jahren nur geschafft, einen „Untersuchungsbericht“ zu erstellen.
Lange Bearbeitungszeiten
Deshalb hat noyb die irische Datenschutzkommission (DPC) nun geklagt. Die Klage wurde „nach mehrmaliger Intervention der DPC“, wie noyb schreibt, nun am Montag vor Gericht zugelassen. Zu Instagram und WhatsApp gibt es nach 2 Jahren lediglich einen Untersuchungsbericht, 5 weitere Schritte wären notwendig, bevor es eine endgültige Entscheidung geben kann. Die DPC hat bisher auch keinen Zeithorizont in Aussicht gestellt, bis wann mit einer Entscheidung des Verfahrens zu rechnen sei, heißt es.
„Das Verfahren ist kafkaesk und scheint fast darauf ausgelegt zu sein, Nutzerbeschwerden über Jahre hinaus zu verzögern und damit US-multinationale Unternehmen mit Sitz in Irland zu schützen. Wir freuen uns, dass der Irish High Court dieses strukturelle Problem nun überprüfen wird“, so Max Schrems, Vorstand von noyb.eu. Der Verein setzt sich seit 2018 für die rechtliche Durchsetzung des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union (EU) ein.