Netzpolitik

Für Sammelklage gegen Facebook wird es schwierig

Es ist ein Gerichtsverfahren, das sich bereits seit Jahren zieht: Max Schrems vs. Facebook. Der Datenschutz-Aktivist wandte sich ursprünglich mit seinen Beschwerden an die irische Datenschutzbehörde. Das war 2011, Schrems war 24 und studierte Jus. 2015 brachte der gebürtige Salzburger neben einem Verfahren in Irland auch eine Klage gegen Facebook in Österreich ein. Während es bei der Causa in Irland dezidiert um die Massenüberwachung der USA geht, dreht sich das Verfahren in Österreich um den kommerziellen Missbrauch des Konzerns von Nutzerdaten. Schrems hat Facebook an seinem Wohnsitz in Wien verklagt.

Viele Unterstützer

Zwei Jahre später wurde inhaltlich jedoch noch nichts verhandelt, denn das Verfahren landete zunächst vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). 25.000 Facebook-Nutzer aus ganz Europa unterstützten die Klage von Schrems, darunter 3700 Österreich. Die 500 Euro, die im Rahmen dieser Sammelklage angestrebt worden sind, sollten an die Verbraucher weitererstattet werden. Doch daraus wird nun erst einmal nichts.

Laut der Ansicht des Generalanwalts Michael Bobek darf Schrems Facebook zwar an seinem Wohnsitz verklagen und eine Musterklage führen, aber eine grenzüberschreitende Sammelklage ist aus seiner Sicht nicht möglich. Die Sammelklage hat nach Einschätzung dieses wichtigen EU-Gutachters in Österreich keine Erfolgsaussichten. EU-Verbraucher könnten nicht die Ansprüche von Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Ort im selben Land, in einem anderen EU-Staat oder in Drittstaaten vertreten, erklärte Bobek. Seine Begründung: Dies könne dazu führen, dass derartige Klagen gezielt an Standorten mit günstigeren Bedingungen geführt würden, so der Gutachter.

Konter von Schrems

„Die Folge davon wäre in tausenden Gerichten in der EU eine wortgleiche lokale Klage gegen Facebook einzubringen, was wohl eher absurd wäre“, meint Schrems dazu. "Auch eine Klage in Irland ist in Wirklichkeit unmöglich, weil hier die Verfahrenskosten mitunter 10-20 Millionen für einen Anspruch von €500 betragen kann. Damit stehen wir vor der Situation, dass die EU zwar ein Recht auf Datenschutz am Papier hat – das aber in der Praxis unmöglich einklagbar ist", so Schrems.

Die Empfehlung des Generalanwalts wird in der Regel (in 80 Prozent aller Fälle) von den Richtern des EuGH übernommen. Diese sollen Anfang 2018 darüber final entscheiden. Es ist allerdings fraglich, ob eine derartige Entscheidung mit dem neuen EU-Datenschutzrecht, das im Mai 2018 in Kraft treten wird, standhalten wird.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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