Mann lud 50.000 Filme und TV-Folgen auf kino.to hoch
Vier Jahre nach dem Auffliegen und Abschalten des illegalen Film-Streaming-Portals Kino.to stehen zwei mutmaßliche File-Sharer in Leipzig vor Gericht. Die 29 und 32 Jahre alten Angeklagten räumten zum Prozessbeginn am Montag ein, einen sogenannten Filehoster mit gespeicherten Kopien von Filmen und Serien betrieben zu haben. Die beiden sind wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft soll allein der 32-Jährige gut 50.000 illegale Uploads für Kino.to und verwandte Streaming-Portale bereitgestellt haben.
Bewährungsstrafe möglich
Für ihr umfassendes Geständnis könnten die Angeklagten mit Bewährungsstrafen von maximal zwei Jahren rechnen, stellte Richter Mathias Winderlich in Aussicht. Es ist nicht der erste Prozess im Fall Kino.to. Der Gründer und Chef, ein Leipziger, wurde 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Weitere Beteiligte erhielten Bewährungs- und Haftstrafen. Die beiden Angeklagten im aktuellen Prozess machten auch nach dem Ende von Kino.to bei ähnlich angelegten Plattformen weiter, wie sie am Montag zugaben.
Der 32-Jährige aus Chemnitz gab an, zuerst bei anderen Anbietern die Filme hochgeladen zu haben und dann auf die Idee mit dem eigenen Filehoster gekommen zu sein. Der mitangeklagte 29-Jährige vermietete als Selbstständiger Server an Kunden. Das Ziel: Über die Links bei Kino.to landeten die Nutzer des illegalen Dienstes beim Filehoster der Angeklagten und sorgten für Werbeeinnahmen. Ein Großteil davon sei jedoch für die Kosten der Datenverbindungen und Server draufgegangen, sagte der 29-Jährige. „Im Rückblick war das Projekt für mich ein Minusgeschäft.“
Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission war zuvor bereits zum Schluss gekommen, dass die Sperre von kino.to in Wahrheit wirkungslos gegen illegales Streaming war, da die selben Inhalte sehr schnell auf anderen Seiten auftauchten.