Partei von Megaupload-Gründer Kim Dotcom gescheitert
Bei den Parlamentswahlen in Neuseeland hat die konservative Regierungspartei von Premierminister John Key einen historischen Triumph eingefahren. Seine National-Partei kam am Wochenende auf 61 der 121 Mandate und verhinderte damit ein Bündnis aus Sozialdemokraten, Grünen und anderen Kleinparteien. Der aus Deutschland stammende Internetunternehmer Kim Dotcom, der Key einen groß angelegten Spähangriff auf das eigene Volk vorgeworfen hatte, scheiterte hingegen. „Wir haben wegen mir verloren“, entschuldigte sich Dotcom vor Anhängern.
Überwachungsvorwürfe
Die oppositionelle Labour-Partei verpasste indes den angestrebten Regierungswechsel - und das deutlicher, als es Meinungsforscher erwartet hatten. Labour-Chef David Cunliffe, ein ehemaliger Diplomat und Wirtschaftsberater, gratulierte Key zum Sieg. Die überraschend deutlich unterlegene Opposition hatte Key auch die systematische Überwachung unbescholtener Landsleute durch die Geheimdienste vorgeworfen.
Auch die Spähvorwürfe des umstrittenen Unternehmers Kim Schmitz alias Kim Dotcom, der wegen seiner Herkunft selbst nicht zur Wahl antreten durfte und deshalb als Mäzen die Internetpartei unterstützte, konnten Keys Ruf nicht ernsthaft schaden. „Selbst wenn der Premierminister dabei fotografiert würde, wie er kleine Kätzchen in seinem Garten mit einer Schrotflinte erschießt, wäre er immer noch beliebt“, klagte der gebürtige Deutsche vor kurzem. Im Verbund mit der linken Ureinwohnerpartei Mana kam er nur auf 1,3 Prozent der Stimmen.
Kim Dotcom im Clinch
Der 2012 bei einer Razzia wegen Piraterievorwürfen festgenommene und später gegen Kaution freigelassene Gründer des Online-Speicherdienstes Megaupload führt seit langem eine Privatfehde gegen Key, der sämtliche Anschuldigungen gegen sich als „Ablenkungsmanöver“ vor den Wahlen zurückwies. Aus Sicht von Dotcom ist Key bloß ein Handlanger der US-Behörden, die ein Strafverfahren gegen den Internetunternehmer eingeleitet haben. In den Vereinigten Staaten drohen ihm bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung, Geldwäsche und umfangreicher Urheberrechtsverletzungen bis zu 20 Jahre Haft.