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ISPs müssen über tatsächliche Geschwindigkeit informieren

Verbraucher erhalten in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die tatsächlich geleisteten Übertragungsraten von Internet-Anbietern. Das sieht die „Transparenzverordnung“ der Bundesnetzagentur vor, die am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde.

Danach müssen die Unternehmen ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss übersichtlich über wesentliche Vertragsinhalte aufklären. In der monatlichen Rechnung müssen zudem Details wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aufgeführt werden.

Ferner sollen sich die Kunden ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Die Anbieter sind damit auch verpflichtet, die Verbraucher auf Prüfungsmöglichkeiten wie das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de hinzuweisen.

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