Start für erste NFC-Bankomatkarte
Erste Bank-Kunden, bei denen die Bankomatkarte im April oder Mai 2013 ausläuft, sind die ersten, die von der neuen NFC-Funktion profitieren werden. Sie bekommen automatisch eine neue Bankomatkarte zugestellt, mit der sie in Supermärkten, Bäckereien oder Kaufhäusern, die über ein entsprechendes Terminal verfügen, kontaktlos zahlen können. Das heißt, sie müssen die Karte nur noch vor wenige Sekunden zum Kassen-Terminal halten und sie nicht wie bisher einstecken und einen PIN-Code eingeben.
Die Eingabe eines PIN-Codes ist jedoch nach wie vor erforderlich, wenn man mehr als 25 Euro ausgibt - außer man benutzt "Quick". Durch die ebenfalls neue "Quick Kontaktlos"-Funktion lassen sich Beträge bis zu 400 Euro aufladen (das funktioniert genau gleich wie bisher bei "Quick") und in Folge kontaktlos zahlen. Möglich wird dies durch die Near Field Communication (NFC)-Technologie. Damit lassen sich Daten über kurze Strecken (bis zu zehn Zentimeter) kontaktlos austauschen. Dabei kommuniziert die Antenne in der Karte mit dem Kassen-Terminal.
Im Herbst werden viele Karten getauscht
"Die ersten Karten sind bereits ausgeliefert und im Umlauf", bestätigt Michaela Riedinger von der Erste Group Bank AG auf futurezone-Anfrage. "Im Herbst wird die erste große Menge im Rahmen der jährlichen Kartenerneuerungen an Kunden ausgesendet. Bis 2015 werden alle Karten damit ausgestattet sein", fügt Riedinger hinzu. Im Laufe der nächsten Monate wird die neue Funktion von alle heimischen Banken angeboten werden.
Als nächste Bank startet die Raiffeisen Zentralbank die NFC-Funktion. "Ab Mai werden unsere Kunden über die NFC-Funktion der künftigen Karten informiert. Der Roll-Out der Karten wird anschließend starten", heißt es auf futurezone-Anfrage. Welche weitere Banken die neue Funktion wann ausrollen, l
Doch es gibt auch Bedenken gegenüber dem Einsatz von NFC in Bankomatkarten. Deutsche Datenschützer kritisieren etwa, dass es dadurch möglich werde, Daten aus der Karte auszulesen und Rückschlüsse auf das Kaufverhalten von Kunden zu ziehen. In Verbindung mit Kundenkarten könnten auf diesem Weg wertvolle Daten über die Käufer gesammelt werden.
Schutzhüllen gegen Sicherheitsbedenken
Kritiker befürchten zudem, dass Diebe in der U-Bahn mit einem entsprechenden Gerät ohne Wissen ihrer Opfer Geld abbuchen können, wenn sie nahe genug an die Geldbörse mit der Karte herankommen. "Für Kunden, die Sicherheitsbedenken haben, bieten wir spezielle Kartenschutzhüllen an, die eine Kontaktlos-Kommunikation gänzlich ausschließen", erklärte Riedinger hierzu. Denn grundsätzlich werden künftig alle Bankomatkarten bei der Erste Bank mit der NFC-Funktion ausgestattet sein. "Dabei entstehen dem Kunden keine Mehrkosten und er haftet auch nicht bei missbräuchlicher Verwendung."
Auch bei der Raiffeisen Zentralbank kommt die neue NFC-Funktion beim nächsten Kartentausch automatisch dazu. Statt auf Schutzhüllen setzt man hier auf die Möglichkeit, den eingebauten NFC-Chip zu deaktivieren. "Wenn der Kunde die NFC-Funktion nicht nützen möchte, kann sie deaktiviert werden - sowohl bei der Bankomat- als auch bei der Kreditkarte. Ansprechpartner für diesen Wunsch ist der Kundenbetreuer in der jeweiligen Hausbank."
"Keine Mehrkosten für Kunden" bei Missbrauch
Wenn tatsächlich missbräuchlich Geld abgebucht werde, liege die Haftung bei Schadensfällen bei der Erste Bank und Sparkassen. "Der Kunde hat die Möglichkeit, sich den abgebuchten Betrag rückrechnen zu lassen", sagt Riedinger. Es gibt jedoch auch noch einen Sicherheitsmechanismus in der Karte. Nach fünf NFC-Transaktionen in Folge, die ohne Eingabe eines PIN-Codes erfolgt sind, muss man beim sechsten Mal seine Karte wieder wie bisher gewohnt in den Terminal einstecken und seinen PIN-Code eingeben. "Das Risiko ist somit auf maximal 125 Euro begrenzt. Dafür haften wir als Erste Bank und Sparkasse".
Falls tatsächlich weitere Schäden anfallen sollten, falle dies unter die "Karten Airbag Versicherung". "Da ist der Kunde bis zu 25.000 Euro für Schäden versichert, die infolge der missbräuchlichen Verwendung der Bankomatkarte nach Verlust oder Diebstahl entstehen. Im Grunde genommen kann dem Kunden durch diese Funktion also kein Nachteil entstehen", so Riedinger.
Banken haften
Welche Bank bei missbräuchlicher Verwendung der Karte bis zu welcher Summe haftet, ist jedoch von Bank zu Bank unterschiedlich. "Jede Bank hat da eigene Geschäftsbedingungen und Regelungen. Wir haben uns dazu entschlossen, bei missbräuchlicher Verwendung der Karte die Haftung und den entstanden Schaden zu übernehmen", sagt die Sprecherin der Erste Bank. Auch bei der Raiffeisen Zentralbank wird die Haftung im Missbrauchsfall übernommen. " Der Kunde ist umfassend geschützt, sofern er nicht fahrlässig oder betrügerisch handelt", heißt es dazu.
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