Erste Verfahren: Steiermark geht verschärft gegen Airbnb vor
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Der Online-Buchungsplattform und ähnlichen Anbietern droht Ungemach: Der seit Jänner eingeführten Meldeverpflichtung nach dem Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz wurde nicht nachgekommen. Das hat eine Erhebung der Gemeinden - sie sind Abgabenbehörden erster Instanz - ergeben. Nun wurden mit dem Verfassungsdienst verfahrensrechtliche Schritte eingeleitet.
Aus dem Büro von Finanzlandesrat Anton Lang (SPÖ) wurde am Mittwoch ein entsprechender Bericht der „Kleinen Zeitung“ bestätigt. Nun sei der erste Schritt die sogenannte Aufforderung zur Rechtfertigung zur Wahrung des Parteiengehörs. Die Zuständigkeit für diese Verfahren liege bei den Bezirksverwaltungsbehörden und es werden derzeit von der Abteilung Finanzen alle dazu erforderlichen Unterlagen aufbereitet, um eine einheitliche Vorgangsweise zu gewährleisten, hieß es weiter.
Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass bei derartigen Verwaltungsverfahren Strafen von bis zu 20.000 Euro pro Unterkunft verhängt werden können. Betroffen von den rechtlichen Schritten sind vorerst nur die Plattformen. Sobald diese die angebotenen Unterkünfte samt Buchungen nennen, sollen laut der Finanzabteilung auch die Vermieter überprüft werden, denn sie müssen für die Einkünfte Abgaben bezahlen.
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