Kurierdienst DPD - Paketzusteller
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Keine Zustellversuche von DPD: Behörde leitet Verfahren ein

Seit Herbst häufen sich die Beschwerden über den Paketzusteller DPD Austria. Das Problem: Die Zustellung werde nicht einmal versucht, sondern das Paket lande direkt in einem Paketshop, obwohl die Empfänger - nicht zuletzt wegen der Corona-Ausgangsbeschränkungen - nachweislich zu Hause gewesen seien, hieß es am Freitag von AK und RTR. Die Regulierungsbehörde vermutet ein größeres Problem, die Post-Control-Kommission (PCK) hat ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.

"Im Falle von DPD liegen aufgrund der steigenden Anzahl an Beschwerden innerhalb kurzer Zeit ausreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei den nicht-erfolgten Zustellversuchen nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem handeln dürfte," hieß es in der Aussendung der Behörde. Im Zeitraum von Anfang Dezember 2020 bis Ende Jänner 2021 seien bei der RTR 33 neue Beschwerden zu DPD Austria eingegangen. Auch bei der Arbeiterkammer (AK) hätten sich die Konsumentenbeschwerden wegen ausbleibenden Zustellversuchen seit November 2020 gehäuft, teilte die AK mit.

Dabei seien Postdienstleister aufgrund des Postmarktgesetzes verpflichtet, zumindest einen persönlichen Zustellversuch zu tätigen, erläuterte die RTR. Nur wenn der Empfänger nicht angetroffen werden kann, dürfe eine Hinterlegung im Paketshop erfolgen.

Gesetzeskonforme Paketzustellung

Das Aufsichtsverfahren sei diese Woche von der PCK eingeleitet worden, "um die gesetzeskonforme Paketzustellung für alle sicherzustellen", so die RTR weiter. Man warte nun in einem ersten Schritt auf Stellungnahme der DPD Austria, sagte eine Sprecherin der RTR zur APA. Auf Basis dieser werde dann entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen gesetzt werden. Dem Paketzusteller sei für die Stellungnahme eine "angemessene Frist" gesetzt worden, eine genaue zeitliche Angabe wurde nicht gemacht.

Die AK empfiehlt betroffenen Konsumenten, ihre Beschwerde jedenfalls auch bei der RTR zu melden (unter der E-Mail-Adresse: poststreitschlichtung@rtr.at). "Je mehr Beschwerden, desto besser kann seitens der RTR gegen solche Praktiken einzelner Paketzustelldienste - wie DPD - vorgegangen werden", so AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer laut Aussendung. Zimmer weist aber auch darauf hin, dass die Konsumenten selbst keine Ansprüche gegenüber dem Paketdienst haben, da das Vertragsverhältnis des Paketdienstes mit dem Absender, und nicht mit dem Empfänger besteht.

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