Telekom darf lebenslang garantierten Tarif nicht verteuern
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Das Oberste Gericht hat der Telekom Austria auferlegt, dass "ein Leben lang" lebenslang bleiben muss. Der Marktführer hatte zu einem AON-Kombiangebot, das mit einem festen Tarif und dem Slogan "ein Leben lang" beworben wurde, später eine Servicepauschale von 15 Euro dazuverrechnet. Das Angebot umfasst Internet, Mobiltelefonie und Festnetz. Die Arbeiterkammer klagte und bekam nun höchstgerichtlich recht, berichtet die "Presse" (Montagausgabe).
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