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Neuer Trend

ARBÖ warnt vor Handy-Videos während dem Autofahren

Vor kurzem gab es in Tschechien einen Todesfall, der per Live-Video dokumentiert wurde. Zwei Mädchen haben ihre Raserei mit dem Smartphone gefilmt und auf YouTube gestreamt, bis es zum Unglück kam. Dieser Trend kommt laut dem ARBÖ jetzt auch nach Österreich.

„So eine dumme und dazu unnötige Gefährdung des eigenen Lebens bzw. der Leben der anderen Verkehrsteilnehmer habe ich selten gesehen“, sagt der ARBÖ-Verkehrsexperte Jürgen Fraberger. Das Telefonieren im Auto sei bekanntlich nur mehr mit Freisprecheinrichtung erlaubt, so der Experte.

Filmen per Handy rechtlich bedenklich

Das gilt auch für andere Tätigkeiten, die man mit dem Smartphone im Auto macht: Wird das moderne Smartphone als Navigationssystem verwendet, muss es im Wageninneren befestigt sein. Die gewünschte Route darf während der Fahrt nicht programmiert werden. Des Weiteren ist auch das Lesen und Schreiben von Nachrichten aller Art während der Fahrt untersagt. Genauso ist Internetsurfen und das Statusupdate auf den Social-Media-Kanälen absolutes Tabu und auch strafbar. Auch das Filmen per Handy zählt dazu.

Neben der Gefährdung von anderen und von sich selbst sind aber auch die rechtlichen Aspekte zu bedenken, vor allem dann, wenn die Lenker und Kennzeichen anderer Fahrzeuge auf den Videos zu sehen sind. Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum sei aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols nur im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes durch die Sicherheitsbehörden bzw. die spezielle Ermächtigung des Paragraph 98e Straßenverkehrsordnung für die Überwachung aus Fahrzeugen durch die Polizei zulässig, so der ARBÖ.

Laut Statistik Austria passierten im letzten Jahr durchschnittlich ein Drittel aller Verkehrsunfälle auf Grund von Ablenkung. Diese Art der Ablenkung durch Internet-Videos ist neu. Der ARBÖ warnt nun davor, für Handy-Videos während der Fahrt mit dem Gerät zu hantieren.

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