Netzpolitik

Bürgerrechtsorganisation fordert Zurückweisung des ACTA-Abkommens

Bereits in der vergangenen Woche sorgte der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement-Abkommens, kurz ACTA für heftige Diskussionen. An den Verhandlungen zur Formulierung des Abkommen, mit dem man Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen Herr werden möchte, nahmen neben der Europäischen Union auch die Schweiz, die USA, Australien, Marokko, Japan, Südkorea, Singapur, Neuseeland, Mexiko und Jordanien teil. Details der Verhandlungen, die seit Oktober 2007 andauern, wurden bis zum April dieses Jahres geheim gehalten. Erst zu diesem Zeitpunkt traten die Verhandlungspartner mit einem ersten Entwurf des Abkommens an die Öffentlichkeit, der just für heftige Diskussionen sorgte. Auch bei dem nun in abgeschwächter Form vorliegendem Entwurf verhält es sich nicht anders. Zwar bleibt es jedem der Teilnehmerstaaten überlassen, ob das Three-Strike-Abkommen, ein dreistufiges Verwarnsystem, das wie in Frankreich bis zur einjährigen Sperre des Internetzugangs führen kann, umgesetzt wird, Bürgerrechts- und andere Organisationen fürchten aber nach wie vor tiefgreifende Eingriffe in die Regulierung des Internets.

Jüngster Fall: die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net fordert die Gesetzgebung dazu auf, das gesamte ACTA-Abkommen abzulehnen. Begründet wird dies mit der Angst, dass die Musik-und Filmindustrie durch das Abkommen dazu legitimisiert werde, als eine Art Privatpolizei Gesetze zu exekutieren. Dies widerspräche den demokratischen Grundsätzen und stelle eine ernste Bedrohung der Grundfreiheiten dar. Konkret geht es hierbei um den Artikel 2.18.3., gemäß dem das ACTA-Abkommen eine Kooperation zwischen den Rechteinhabern und den Internetprovidern vorsieht, denn diese werden von der Europäischen Kommission als "außergerichtliche Maßnahmen" und "Alternative zu Gerichten" bezeichnet. Die Bürgerrechtsorganisation befürchtet, dass die Überwachung und das Sammeln von Beweisen, sowie Strafen private Parteien überlassen und dadurch gesetzgebende Autoritäten und das Recht auf ein faires Verfahren außer Acht gelassen werden könnten.

Darüber hinaus äußerte La Quadrature du Net Bedenken bezüglich des Artikels 2.18.4., der vorsieht, dass Internetprovider private Daten eventuell auch ohne richterlichen Beschluss weitergeben müssen. Genau diese vage Formulierung sorgt für Kritik, da die Befürchtung besteht, dass das Abkommen ausgeweitet werden könnte und Internetprovider dadurch zur Herausgabe der Daten verpflichtet werden könnten.
Auch bei Artikel 2.18.2. des ACTA-Abkommens mahnt die Bürgerrechtsorganisation zur Vorsicht. In diesem Artikel wird auf die "Mittel einer ausgedehnten Verbreitung mit rechtsverletzenden Absichten" eingegangen. Damit könnte, laut La Quadrature du Net, die Einrichtung von Bestimmungen gerechtfertigt werden, die dazu führen, dass Blogging-Plattformen, P2P-Netzwerken, kostenlose Software und anderen Technologien, die zur Verbreitung von Kultur und Wissen im Internet beitragen, indirekt kriminalisiert werden.

Zudem spricht sich La Quadrature du Net gegen die im Freihandelsabkommen beinhalteten strafrechtlichen Konsequenzen aus. Diese ließen nicht nur viel Freiraum für Interpretationen und könnten dadurch auch zu einer Gefahr für Filesharing werden, das ohne kommerziellen Hintergrund betrieben werde, sondern seien in dieser Form, die zu einer Ausweitung des Gemeinschaftsrechts führen, bisher immer wieder vom Europäischen Parlament kritisiert worden. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Bürgerrechtsorganisation auf die Artikel 2.14.4. (strafrechtliche Sanktionen bei "Unterstützung und Begünstigung") und 2.14.1. (strafrechtliche Sanktionen bei einem Rechtsverstoß auf "gewerblicher Basis").

Nicht zuletzt verweist die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net auf die Artikel 5 und 6, in denen von der Errichtung eines "ACTA Ausschusses" die Rede ist, der dazu befähigt ist, das Abkommen abzuändern, nachdem es von den Partnern beschlossen worden ist. Ein Vorschlag, welcher der Demokratie widerspräche.

(Irene Olorode)

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Irene Olorode

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