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Erhebung

RTR lobt Kundenfreundlichkeit der Mobilfunkanbieter

„Die Anzahl der Streitschlichtungsfälle ist im Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 um rund 38 Prozent auf 2.409 Fälle gesunken“, zeigt sich Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, erfreut. Die Kulanzbereitschaft der Mobilfunker bei Streitigkeiten mit Kunden hat laut RTR ebenfalls zugenommen. "Offensichtlich wirken Selbstregulierungsmechanismen“, führt Gungl aus. Das liege auch am Einsatz der RTR, die seit dem 9. Jänner auch eine staatlich anerkannte Streitschlichtungsstelle betreibt.

„Die Vorgaben für das Streitschlichtungsverfahren haben sich für Endkundinnen und Endkunden insofern verbessert, als sie nun ein Jahr ab Rechnungseinspruch oder Beschwerdeerhebung Zeit haben, ein Verfahren bei uns einzuleiten“, sagt Gungl. Das Jahr 2016 bringt für Endkundinnen und Endkunden weitere
Verbesserungen. So kostet ab März die Portierung der Handyrufnummer aufgrund einer Anordnung der Regulierungsbehörde nur mehr 10 Euro. Durch die
Novelle des Telekommunikationsgesetzes darf die Kündigungsfrist für den laufenden Mobilfunkvertrag nur mehr maximal einen Monat betragen. Gungl
rechnet in diesem Zusammenhang mit einer Erhöhung der Wechselbereitschaft und einer weiteren Belebung des Wettbewerbs.

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