Rotes Licht wird auf den Boden gestrahlt.

Rotes Licht wird auf den Boden gestrahlt.

© GovHK

Digital Life

Beleuchtete Zebrastreifen gegen Smartphone-Zombie-Unfälle

Fixiert aufs Smartphone schauen sie beim Gehen auf den Bürgersteigen weder nach rechts noch nach links und queren Straßen ohne hochzuschauen - die Smombies. Es gibt sie überall auf der Welt, aber besonders in Hongkong stellen sie ein Problem dar. Denn in den letzten Jahren sind die Zahlen der Verkehrsunfälle mit Todesfolge für Fußgänger, die von ihrem Handy abgelenkt sind, in Hongkong gestiegen.

Deswegen ergreift die Stadt jetzt Maßnahmen. Vor mehreren Ampeln wurden jetzt rote LED-Leuchten installiert, die das Ende des Gehsteigs rot färben, wenn die Straße nicht gequert werden darf. So sollen die Smombies auch die rote Ampel bemerken und stehen bleiben, wenn sie nicht von ihrem Handy hoch auf die klassische Ampel schauen.

Auch in anderen Städten

Aktuell wird das System sechs Monate lang an 4 besonders stark genutzten Übergängen in Hongkong getestet. Danach könnte das System auf weitere Kreuzungen übertragen werden. Für viel gefährlicher für die Fußgänger als die Kreuzungen, die ohnehin Ampeln haben, hält der Leiter der Architekturschule der Hongkonger Universität Hendrik Tieben aber die vielen Kreuzungen ganz ohne Signale.

Das System ist nicht neu, vor einigen Jahren wurden in der koreanischen Hauptstadt Seoul bereits am Rand seiner Kreuzungen rote und grüne Lichter platziert, die angegeben, ob das Überqueren sicher ist.  Auch in den deutschen Städten Köln und Augsburg wurden LEDs an Verkehrskreuzungen angebracht.

Smartphone-Verbot bei Kreuzungen

Die Leuchten gesellen sich zu einem ganzen Katalog an Methoden zum Schutz von Fußgänger*innen an Übergängen. In vielen Städten wie Wien oder Madrid sind akustische Signale üblich, in anderen helfen sehbehinderten Menschen vibrierende Panels an den Ampeln. Schottland hat Straßenschilder aufgestellt, dass andere Verkehrsteilnehmer vor den Smartphone-Zombies warnen soll und in Hawaii ist es seit 2017 gesetzlich verboten, bei einer Kreuzung das Handy zu nutzen.

 

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