Von diesem Crash zwischen Bim und Polizeiauto landete ein Video im Netz.
Von diesem Crash zwischen Bim und Polizeiauto landete ein Video im Netz.
© /holding graz

Verfolgungsjagd

Überwachungsvideo: Grazer Polizei-Crash landet auf YouTube

Ende Jänner ereignete sich in Graz eine wilde Verfolgungsjagd zwischen einem in einem Pkw flüchtenden Räuber und der Polizei durch die Innenstadt. Bei dem Vorfall krachte ein Polizeiwagen in eine Tram, die in der Haltestation beim Hauptbahnhof stand. Drei Beamte wurden bei dem Vorfall leicht verletzt (der KURIER berichtete).

Die Videoüberwachungsanlage der Grazer Verkehrsbetriebe, der Holding Graz, zeichnete diesen Vorfall auf. Die Polizei forderte das Video des Crashs zur Aufklärung des Vorfalls an und dieses wurde laut der Holding Graz auch ausgehändigt. Genau für diesen Zweck sind derartige Videoüberwachungsaufnahmen in der Regel auch vorgesehen. Eine eigene „Datenschutzkoordinationsstelle“ sieht sich das Material gemeinsam mit den Polizeibeamten an, es gibt ein fix festgelegtes Prozedere, das im Jahr 2014 rund 100 Mal zum Einsatz kam.

In den FAQs der Holding Graz heißt es auf die Frage, wer die Videos einsehen darf: „Nur ein ausgewählter Personenkreis gemeinsam mit einem ermittelnden Polizeibeamten im Auftrag der Polizei. Die Einsicht der Daten erfolgt ausschließlich auf Anforderung von Gerichten oder Sicherheits- und Polizeibehörden, d.h., nur wenn eine polizeiliche Anzeige vorliegt. Privatpersonen oder Fahrgäste haben keine Möglichkeit zur Dateneinsicht!“

YouTube-Nutzer finden es lustig

Doch das Video des Crashs von Bim und Polizei landete auch im Netz – und sorgt seither auf YouTube für zahlreiche Klicks. Mehr als 103.000 Aufrufe hat der sechs Sekunden lange Videoclip, welches dort als „1:0 – Straßenbahn vs. Polizei“ tituliert wurde, bereits. Auf YouTube machten sich daraufhin einige Nutzer über die Fahrkünste der Polizei lustig.

Wie kann ein Video, das eigentlich nur von „einem ermittelnden Polizeibeamten im Auftrag der Polizei“ einsehbar ist, auf YouTube landen? Ganz einfach: Die Holding Graz hat dem ORF das Material zur einmaligen Ausstrahlung zur Verfügung gestellt. Ein User fand die Szene offenbar so witzig, dass er das Material daraufhin auf die Videoplattform stellte, was eine klare Urheberrechtsverletzung darstellt. Eine Urheberrechtsverletzung, gegen die die Holding Graz bisher übrigens nichts unternommen hat.

"Falsche Eigendynamik vermeiden"

Auch die Grundfrage bleibt aufrecht: Warum wurde ein Video, das an und für sich zur Aufklärung von Straftaten verwendet werden soll, dem ORF zur Ausstrahlung zur Verfügung gestellt, während Privatpersonen und Fahrgäste laut FAQs der Verkehrsbetriebe in der Regel bei Vorfällen, die sie betreffen, „keine Möglichkeit zur Dateneinsicht“ bekommen? Die futurezone hat bei der Holding Graz nachgefragt: „Aufgrund der Verfolgungsjagd durch Teile der Grazer Altstadt tauchten bereits kurz nach dem Unfall, der sich in der unterirdischen Straßenbahnstation "Hauptbahnhof" ereignete, in Social Media-Foren Fotos mit Kommentaren zur Verfolgungsjagd und dem Unfall auf, die nicht dem tatsächlichen Hergang vor Ort entsprachen. Um eine falsche Eigendynamik bei privaten Videoaufzeichnungen und Bilddaten über den Vorfall zu vermeiden, wurde eine kurze Sequenz für eine einmalige Ausstrahlung exklusiv dem ORF-Steiermark zur Verfügung gestellt“, heißt es in der Begründung.

„Mit dem ORF-Steiermark war eine einmalige Ausstrahlung vereinbart, jede Weiterverbreitung im Internet untersagt. Sämtliche Anfragen nationaler und internationaler Fernsehsender zur Ausstrahlung des Videos wurden schriftlich untersagt. Auch dem ORF wurde eine weitere Ausstrahlung des Videos in der Sendung "Willkommen Österreich" nicht erlaubt“, erklärt die Holding Graz.

Um eine „falsche Eigendynamik zu vermeiden“ wurde ein Video, das eigentlich lediglich als Beweismittel für Polizei und Gerichte vorgesehen ist, also öffentlich gemacht – und damit zweckentfremdet. „Ein Einzelfall“, wie Holding Graz beteuert. Und künftig wolle man mit der Verwendung von Bildmaterial restriktiver vorgehen und interne Abläufe straffen.

Datenschutzgesetz greift hier nicht

Diese Beteuerungen zeigen, dass die Weitergabe dieses Videomaterials an Medien durchaus als „heikel“ zu bewerten sind. Das liegt unter anderem an den Bestimmungen im Datenschutzgesetz, das zur Anwendung kommt, wenn personenbezogene Daten im Spiel sind. In dem Gesetz ist nämlich exakt geregelt, wer und was mit einer Videoüberwachungsanlage aufgezeichnet und veröffentlicht werden darf. Doch hier dürfte die Holding Graz Glück haben: „In der Videosequenz sind keine Passanten identifizierbar, es ist auch kein Personenbezug herstellbar“, erklärt die Holding Graz. Das würde bedeuten, dass auch das Datenschutzgesetz nicht zur Anwendung kommt.

„Der Clip beinhaltet nach meinem Dafürhalten keinen Personenbezug und somit auch keine personenbezogenen Daten. Dies würde die Anwendbarkeit des Datenschutzgesetzes ausschließen“, erklärt auch Andrea Jelinek, Leiterin der Österreichischen Datenschutzbehörde, auf futurezone-Anfrage. „Die genaue Prüfung wäre jedoch ausschließlich in einem Verfahren möglich, einerseits bei uns, wenn sie sich beschwert erachten und andererseits bei der Bezirksverwaltungsbehörde als Strafbehörde“, fügt die Leiterin der Datenschutzbehörde hinzu. Eine derartige Beschwerde sei im Fall der Holding Graz jedoch – bisher – nicht eingelangt.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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