Eine schwarze Brille mit integrierten Kameras an den Ecken wird von zwei Händen gehalten.

Smart Glasses erkennt man nicht unbedingt auf den ersten Blick als solche (Symbolbild).

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Digital Life

Zeuge lässt sich vor Gericht per Smartglasses einsagen

Am 19. Jänner stand Laimonas Jakštys, ein litauischer Unternehmer, in London vor Gericht. In dem Verfahren wollte er seine Firma von der Insolvenzliste streichen lassen und die Geschäfte wieder selbst führen. 

Doch dazu sollte es nicht kommen: Seine Aussagen wurden als ungültig eingestuft und seine Kontrahenten bekamen Recht. Wie Richterin Raquel Agnello KC feststellte, ließ sich Jakštys während seiner Zeugenaussage über seine Smartglasses einsagen, wie der Guardian berichtet.

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Verdächtige Geräusche aus der Brille

„Gleich zu Beginn seines Kreuzverhörs schien er ziemlich lange zu zögern, bevor er die gestellten Fragen beantwortete“, vermerkt die Richterin. Mehrere Personen hörten in der Folge Geräusche, die aus der Richtung des Zeugenstands kamen, woraufhin die Richterin Jakštys aufforderte, seine Brille abzunehmen.

Nach einiger Zeit begann plötzlich sein Handy eine Stimme zu übertragen – offenbar war die Verbindung zur Brille abgerissen. Auf die Frage, ob er die smarte Brille genutzt habe, um Antworten auf die Fragen vom Gericht zu bekommen, verneinte der Zeuge. Allerdings stimmte er zu, sein Handy überprüfen zu lassen.

Anrufe von „abra kadabra“

In der Anrufhistorie auf Signal zeigte sich, dass er an dem Vormittag seiner Aussage mehrmals mit einem gewissen „abra kadabra“ telefoniert hatte. Er flüchtete sich daraufhin in Ausreden, dass es sich dabei um einen Taxifahrer handle, oder ChatGPT im Spiel sei.

In britischen Gerichten ist es illegal, zu fotografieren oder Film- bzw. Audio-Aufnahmen anzufertigen. Um welche spezifischen Smartglasses es hier ging, ist unbekannt, allerdings ist davon auszugehen, dass sie in eingeschaltetem Zustand Bild und Ton aufzeichnen. 

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Die Verteidigerin Sarah Walker wies das Gericht darauf hin, dass ein gewisser Dr. Miliauskas die Verhandlung per Videolink verfolge und Jakštys offenbar einflüstere, was er zu sagen habe. Der Videolink wurde daraufhin eingestellt. 

Beweise zurückgewiesen

Wie die Richterin berichtet, habe Jakštys anschließend „auf Zeit gespielt“, weil er offenbar nicht wusste, was er sagen sollte. Sie schlussfolgerte daraus, dass seine vorherigen Aussagen von anderen vorbereitet worden waren. Abschließend wurden Jakštys Aussagen in vollem Umfang zurückgewiesen. Die Richterin entschied zugunsten der Beklagten. 

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Verteidigerin Walkers kommentierte den kuriosen Vorfall später bei Legal Futures: „Das war für mich eine Premiere in meiner beruflichen Laufbahn, aber angesichts des technologischen Fortschritts könnte es durchaus sein, dass Prozessanwälte in den kommenden Jahren viel häufiger damit konfrontiert werden.“

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